Glasermeister/in HFP
Glasermeisterinnen und Glasermeister leiten einen Glasbetrieb oder einen Bereich davon. Sie führen das Personal, planen und organisieren die Aufträge, legen die Verkaufspreise fest, stellen die Qualität sicher, planen Investitionen und verantworten die Organisationsentwicklung.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Holz, Innenausbau - Bau
- Branchen
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Innendekoration, Bodenlegerei, Glaserei
- Swissdoc
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0.450.47.0
Aktualisiert 26.11.2025
Tätigkeiten
Aktuell werden keine Lehrgänge angeboten.
Glasermeisterinnen und Glasermeister sind für die Wirtschaftlichkeit des Betriebs verantwortlich. Sie erstellen Betriebskonzepte, führen die Unternehmensfinanzen, planen Investitionen, legen die Preis- und Lohnpolitik fest und stellen die Qualität sicher. Zudem lösen sie Rechtsfragen, planen Marketingstrategien und setzen diese um.
Glasermeisterinnen und Glasermeister leiten Projekte und sind für die gesamte Auftragsabwicklung zuständig. Sie führen die bauphysikalischen Berechnungen durch, kalkulieren die Kosten von Auträgen, erarbeiten Kostenvoranschläge, fertigen Planungsunterlagen an und überwachen die Termine.
Glasermeisterinnen und Glasermeister planen den Personalbedarf und -einsatz und sind für die Personalentwicklung verantwortlich. Neben der Instruktion, Förderung und Qualifizierung der Mitarbeitenden gehört auch die Ausbildung und Betreuung der Lernenden dazu.
Glasermeisterinnen und Glasermeister betreiben Öffentlichkeitsarbeit und vertreten das Unternehmen gegen aussen.
Ausbildung
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Modulen erworben.
Bildungsangebote
Alle Angebote auf berufsberatung.ch/schulen
Dauer
2 Jahre, berufsbegleitend
Abschluss
Glasermeister/in mit eidg. Diplom
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidg. Fachausweis als Werkstatt- und Montageleiter/in Glas oder als Projektleiter/in Glas und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in einer der genannten Funktionen
- oder Abschluss einer Berufsprüfung, höheren Fachprüfung, HF-Ausbildung oder FH-Ausbildung, die auf einer beruflichen Grundbildung eines verwandten Berufs aufbaut und mind. 5 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss, davon 3 Jahre im Glasbereich
und Ausbildung in Geschäftsführung
und Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Anforderungen
- Führungs- u. Sozialkompetenz
- Organisationstalent
- Verhandlungsgeschick
- Kunden- u. Serviceorientierung
- hohes Verantwortungsbewusstsein
Weiterbildung
Kurse
Angebote vom Schweizerischen Flachglasverbands SFV
Höhere Fachschule (HF)
Bildungsgänge in verwandten Fachbereichen, zum Beispiel dipl. Techniker/in HF Bauplanung
Fachhochschule (FH)
Studiengänge in verwandten Bereichen, zum Beispiel Bachelor of Science in Bauingenieurwesen oder Bachelor of Arts in Architektur. Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Berufsverhältnisse
Glasermeisterinnen und Glasermeister arbeiten hauptsächlich im Büro. Sie haben Kundenkontakt, verhandeln mit Lieferanten und sind im Austausch mit Bauherrschaften, Architektinnen und Baufachleuten.
Glasermeisterinnen und Glasermeister führen selbstständig einen Glasbetrieb oder übernehmen in einem grösseren Unternehmen in der glasverarbeitenden Industrie Führungsfunktionen. Mögliche Einsatzgebiete sind auch Holzbau- oder Metallbaubetriebe.
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Flachglasverband SFV
Rütistr. 16
8952 Schlieren
Tel.: +41 44 755 50 40
URL: https://www.sfv-asvp.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
Informationen in anderen Sprachen