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Lehrer/in für musikalische Grundschulung/Früherziehung

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Bildung, Soziales

Branchen

Bildung, Unterricht - Theater, Musik, Tanz - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung

Swissdoc

0.824.14.2

Aktualisiert 21.05.2023

Tätigkeiten

Lehrer und Lehrerinnen für musikalische Früherziehung vermitteln Kindern einen Einstieg in die Musik. Lehrer und Lehrerinnen für musikalische Grundschulung bauen auf der Arbeit der Früherziehung auf und ergänzen während der ersten Primarschuljahre den Musikunterricht in der Schule. Ziel ist es, möglichst allen Kindern eine solide musikalische Grundausbildung zu ermöglichen.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Heranführen von Kindern im Alter von etwa vier bis neun Jahren auf spielerische Weise an die Musik; dies erfolgt über die Bildungsbereiche Hören, Singen, Sprechen, Musizieren, Improvisieren, Bewegung und Tanz 
  • Wecken und Entwickeln der musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder
  • Vor- und Nachbearbeiten des Unterrichts
  • Besprechungen mit Eltern
  • administrative Arbeiten (Entgegennahme von Anmeldungen, Stundenplangestaltung, Absenzenkontrollen etc.)
  • evtl. zusätzlich, bei entsprechender Qualifikation: Erteilen von Instrumentalunterricht

Musikalische Früherziehung/Grundschule ist ein Teilbereich der Musikpädagogik und dient der Vorbereitung der instrumentalen und stimmlichen Ausbildung in der Musikschule. 

 

 

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Certificate of Advanced Studies (CAS) Pädagogische Hochschule PH
  • Bachelor Fachhochschule FH

Bildungsangebote

Bachelorstudium "Musik und Bewegung":

  • Zürcher Hochschule der Künste ZHDK 
  • Hochschule Luzern HSLU 
  • Hochschule der Künste Bern HKB 
  • Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Basel 

Einjähriger berufsbegleitender Zertifikatslehrgang "CAS Musikalische Grundschule"  für Primar-, Unterstufen- oder Instrumentallehrpersonen:

  • Pädagogische Hochschule Bern
  • Pädagogische Hochschule St. Gallen

Dauer

  • CAS Lehrgänge: 1 Jahr berufsbegleitend
  • Bachelorstudiengänge 3 Jahre Vollzeit

Zulassunsgvoraussetzungen

Für die CAS-Lehrgänge zugelassen sind:

  • Lehrpersonen mit einer Lehrbefähigung für Kindergarten oder Primarschule oder
  • Instrumentallehrpersonen mit einem gültigen Instrumentallehrdiplom

Zusätzliche Voraussetzung für die PHSG: Eignungsprüfung (Gesang und Instrument, Bewegung und Rhythmik, Musiktheorie)
Zusätzliche Voraussetzung für die PH Bern: Nachweis über mindestens einjährige Berufserfahrung nach Erhalt des Lehrdiploms

 

Voraussetzungen für die Aufnahme ins Bachelorstudium:

  • Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität
  • Bestehen der Eignungsprüfung

 

 

Weitere Informationen

Adressen

Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV
Administration Sektion Bern, Lisa Büchi
Bollstrasse 43
3076 Worb
Tel.: 031 352 22 66
Fax: 031 352 22 67
URL: http://www.smpv.ch
E-Mail:

Links

https://www.phbern.ch
https://www.phsg.ch
https://www.hkb.bfh.ch
https://www.zhdk.ch
https://www.fhnw.ch
https://www.hslu.ch

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