Lehrer/in für musikalische Grundschulung/Früherziehung
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Darstellende Kunst und Musik - Schule und Ausbildung
- Swissdoc
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0.824.14.2
Aktualisiert 30.01.2021
Tätigkeiten
Lehrer und Lehrerinnen für musikalische Früherziehung vermitteln Kindern einen Einstieg in die Musik. Lehrer und Lehrerinnen für musikalische Grundschulung bauen auf der Arbeit der Früherziehung auf und ergänzen während der ersten Primarschuljahre den Musikunterricht in der Schule. Ziel ist es, möglichst allen Kindern eine solide musikalische Grundausbildung zu ermöglichen.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Heranführen von Kindern im Alter von etwa vier bis neun Jahren auf spielerische Weise an die Musik; dies erfolgt über die Bildungsbereiche Hören, Singen, Sprechen, Musizieren, Improvisieren, Bewegung und Tanz
- Wecken und Entwickeln der musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder
- Vor- und Nachbearbeiten des Unterrichts
- Besprechungen mit Eltern
- administrative Arbeiten (Entgegennahme von Anmeldungen, Stundenplangestaltung, Absenzenkontrollen etc.)
- evtl. zusätzlich, bei entsprechender Qualifikation: Erteilen von Instrumentalunterricht
Musikalische Früherziehung/Grundschule ist ein Teilbereich der Musikpädagogik und dient der Vorbereitung der instrumentalen und stimmlichen Ausbildung in der Musikschule.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Certificate of Advanced Studies (CAS) Pädagogische Hochschule PH
- Bachelor Fachhochschule FH
Sowohl die PH Bern als auch die PH St. Gallen bieten für Primar-, Unterstufen- oder Instrumentallehrpersonen einen einjährigen berufsbegleitenden Zertifikatslehrgang CAS Musikalische Grundschule an.
Alternativ kann natürlich auch das Bachelorstudium "Musik und Bewegung" zu einer Tàtigkeit in der musikalischen Früherziehung oder Grundschulung führen.
Voraussetzungen
Anforderungen
Voraussetzungen:
- Lehrpersonen mit einer Lehrbefähigung für Kindergarten oder Primarschule oder
Instrumentallehrpersonen mit einem gültigen Instrumentallehrdiplom
persönliche, künstlerische und pädagogische Fähigkeiten
Zusätzlich für die PHSG:
Eignungsprüfung (Gesang und Instrument, Bewegung und Rhythmik, Musiktheorie)
Zusätzlich für die PH Bern:
Nachweis über mindestens einjährige Berufserfahrung nach Erhalt des Lehrdiploms
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV
Administration Sektion Bern, Lisa Büchi
Bollstrasse 43
3076 Worb
Tel.: 031 352 22 66
Fax: 031 352 22 67
URL: http://www.smpv.ch
E-Mail:
Links
http://www.phbern.chhttp://www.phsg.ch
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