Friedensrichter/in
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
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0.623.12.0
Aktualisiert 20.04.2021
Tätigkeiten
Vermittelt als erste gerichtliche Instanz zwischen zerstrittenen Parteien bei Zivilstreitigkeiten, wird je nach Kanton auch Vermittler/in genannt. Aufgaben je nach Kanton unterschiedlich: Private/geschäftliche Geldstreitigkeiten, nachbar-/arbeitsrechtliche Streitigkeiten, erbrechtliche Klagen, strittige Ehescheidungs-/Trennungs-/Vaterschafts-/Unterhaltsklagen, Strafklagen in Ehrverletzungen. Friedensrichter/innen sind Laien ohne juristische Ausbildung und arbeiten auf Friedensrichterämtern oder bei Bezirksgerichten. Entscheidungskompetenzen variieren nach Kanton: können die Funktion eines/einer urteilenden Richters/Richterin haben, fassen Urteile ab, machen den Urteilsvorschlag, sind Mitglieder der Gerichtsbehörde (Judikative) und den Gerichten als Aufsichtsbehörde unterstellt. Sie werden vom Volk in ihr (Neben-)Amt gewählt.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
- Höhere Fachschule (HF)
- Bachelor Universitäre Hochschule
- Bachelor Fachhochschule FH
Friedensrichter/innen sind seit 2011 zur ersten gerichtlichen Instanz aufgewertet worden . Damit sind auch die Anforderungen an da s Amt gestiegen.
Ein 13-tägiges CAS Friedensrichter kann an der Fachhochschule Luzern absolviert werden.
Voraussetzungen
Anforderungen
Juristische Grundkenntnisse, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick, aktives Zuhören, gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit, hohe Sozialkompetenz und Verantwortungsbewusstsein, lösungsorientiertes und strukturiertes Vorgehen, vernetztes Denken, Humor, Geduld, Belastbarkeit, kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich.
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