Facharzt/-ärztin für Orthopädische Chirurgie u. Traumatologie des Bewegungsapparats
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Gesundheit
- Branchen
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Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
- Swissdoc
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0.724.10.12
Aktualisiert 24.10.2017
Tätigkeiten
Die Orthopädische Chirurgie umfasst die klinische wie technisch-apparative Diagnose und Behandlung angeborener oder erworbener Erkrankungen und Verletzungen des menschlichen Bewegungsapparates, z.B. Knochenfrakturen, Gelenkabnutzungen oder Entwicklungsstörungen. Fachärzte/-ärztinnen für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats führen Operationen wie Transplantationen von Knochen- und Knorpelgewebe oder Implantationen durch. Sie passen auch Prothesen, Orthesen oder Gehhilfen an. Ausserdem verfügen sie über Kenntnisse nicht-operativer und medikamentöser Therapieverfahren, die sie applizieren oder verordnen, z.B. Gipsverbände oder Repositionen bei Frakturen, Extensionen und Physikalische Therapie.
Sie sind auch für prophylaktische Massnahmen zuständig und planen Langzeitbehandlungen, z.B. postoperative Betreuungen, einschliesslich der Berücksichtigung des sozio-ökonomischen Umfeldes der Patientinnen und Patienten, der Sozialversicherungen und der rechtsmedizinischen Aspekte. Fachärzte/-ärztinnen für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats bzw. für Chirurgie, Kinder-, Plastische, Rekonstruktive oder Ästhetische Chirurgie mit Schwerpunkt Handchirurgie haben zusätzlich Spezialkenntnisse in der operativen und nichtoperativen Behandlung von Verletzungen, Erkrankungen und Fehlbildungen im Bereich der Hand erworben.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.