Kanzleivorsteher/in
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
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0.623.6.0
Aktualisiert 04.09.2020
Tätigkeiten
Leitet und überwacht die gesamte Tätigkeit der Gerichtskanzlei. Führt die Mitarbeitenden, wirkt bei der Gesetzgebungs- und Aufsichtstätigkeit des Gerichts mit, überwacht die Herausgabe des Rechenschaftsberichts, amtet als Gerichtsschreiber/in. Kanzleivorsteher/in wird man in der Regel durch Anciennität. Man wird häufig von Parteien für ein Richteramt angefragt. Dabei ist die Parteizugehörigkeit ausschlaggebend. Es ist ein persönlicher Entscheid, ob er/sie hinter einer Partei stehen kann und will oder nicht.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Für die Funktion als Kanzleivorsteher/in beim Gericht gibt es keine spezifische Ausbildung. Ein Master-Abschluss in Jura und das Anwaltspatent sind eine Voraussetzung.
Voraussetzungen
Anforderungen
Verfügt über einen universitären Masterabschluss in Rechtswissenschaften. Beginnt die Laufbahn beim Gericht als Auditor/in bzw. Prakikant/in. Absolviert nach dem Gerichtspraktikum häufig die Anwaltsprüfung. Weitere Schritte beim Gericht sind dann die Funktion als Gerichtsschreiber/in. Muss über Führungskompetenzen verfügen.
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