Transportpolizist/in
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
 - Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
 - Branchen
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Polizei, Justizvollzug
 - Swissdoc
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0.622.16.0
 
Aktualisiert 15.10.2024
Tätigkeiten
Transportpolizistinnen und Transportpolizisten patrouillieren in Zügen, auf Bahnhöfen und generell auf dem Areal der Transportunternehmen. Sie sind auf dem SBB-Netz und bei den regionalen Verkehrsverbünden tätig und arbeiten eng mit Kantons- und Stadtpolizeikorps zusammen.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- bei Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Gesetze, Betriebs- und Benutzervorschriften intervenieren
 - Vandalismus verhüten
 - Bahnkundinnen und -kunden vor Belästigungen schützen und ihnen unterstützend zur Seite stehen
 - Eventzüge (Fussball, Eishockey) begleiten
 - bei Grossanlässen (z.B. beim World Economic Forum WEF) Unterstützung bieten
 - Personen befragen, kontrollieren und gegebenenfalls festnehmen
 - Strafanzeigen, Befragungsprotokolle und Rapporte erstellen
 
Darüber hinaus üben sie teilweise auch folgende Tätigkeiten aus:
- als Hundeführerinnen und Hundeführer mit Sprengstoffhunden Gegenständen identifizieren, welche explosive Stoffe enthalten, und Erstabklärung durchführen
 - als Schutzhundeführerin oder Schutzhundeführer bei Fussballspielen, Überwachungen, Kupferdiebstahl oder Graffiti-Vandalismus eingreifen
 
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Berufsprüfung BP
 
Zweijährige Grundausbildung zur Polizistin oder zum Polizisten an einer der regionalen Polizeiakademien:
- nach dem ersten Ausbildungsjahr: Zwischenprüfung (z.B. Taktik, Selbstverteidigung)
 - zweites Ausbildungsjahr: Durchlaufen verschiedener Dienststellen im Korps der Transportpolizei zur Vorbereitung auf die einsatztaktischen und -technischen Besonderheiten (Praxisjahr)
 - nach dem zweiten Ausbildungsjahr: Berufsprüfung, Vereidigung und offizielle Aufnahme ins Korps der SBB-Transportpolizei
 
Voraussetzungen
Anforderungen
Absolvierte Ausbildung zum/zur Polizist/in:
- Mindestalter 21 Jahre
 - Schweizer Staatsbürger/in
 - abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertiger Abschluss
 - Führerausweis Kategorie B (zu Beginn der Rekrutierung abgeschlossen)
 - Einwandfreier Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse
 - physische und psychische Belastbarkeit
 - Fremdsprachen- und IT-Kenntnisse von Vorteil
 
Weiterbildung
- Gruppenleiter-Stellvertreter/in und Gruppenleiter/in
 - Mitarbeiter/in Notrufzentrale
 - Eigenschutz-Instruktor/in
 - Wechsel zu einem anderen Polizeikorps
 
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
 
Informationen in anderen Sprachen