Sprengberechtigte/r
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bau
- Branchen
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Planung, Hoch- und Tiefbau
- Swissdoc
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0.430.53.0
Aktualisiert 23.10.2020
Tätigkeiten
Plant und führt verschiedene Sprengungen aus - im Tunnel- und Strassenbau, aber auch in der Waldwirtschaft, bei der Polizei oder Armee. Trägt eine grosse Verantwortung den Mitarbeitenden und der Umwelt gegenüber.
Das Sprengstoffgesetz (SprstG) hält fest, dass Sprengladungen und gewisse pyrotechnische Gegenstände nur von Personen oder unter der Aufsicht von Personen vorbereitet und gezündet werden dürfen, die einen Spreng- respektive Verwendungsausweis besitzen.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
Die Sprengstoffverordnung (SprstV) regelt die Trägerschaften sowie verschiedene Berechtigungen für die Ausführung von Sprengarbeiten und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Zurzeit existieren 13 Berechtigungen.
Informationen zu Kursen und den verschiedenen Sprengberechtigungen (A, B, C, Grosslochsprengungen (GR), Metallsprengungen (ME), Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln zu Sprengzwecken (VE)) sind auf der Website des Sprengverbandes abrufbar.
Weiterbildung
Weitere Informationen
Adressen
Campus Sursee
Bildungszentrum Bau AG
Postfach 487
6210 Sursee
Tel.: 041 926 26 26
URL: https://www.campus-sursee.ch/
E-Mail:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Effingerstrasse 27
3003 Bern
Tel.: 031 322 21 29
URL: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung.html
Sprengverband Schweiz
Zentralsekretariat
Neuer Weg 43
3706 Leissigen
Mobile: 079 414 68 33
URL: https://sprengverband.ch/
E-Mail:
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