Sprengfachmann/-frau BP
Sprengfachleute leiten Sprengarbeiten im Tief- und Rückbau, im Untertagebau und in Steinbrüchen. Ihre Aufgabe umfasst die Planung und Durchführung der Sprengung sowie das Überwachen aller Sicherheitsmassnahmen.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Bau
- Branchen
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Planung, Hoch- und Tiefbau
- Swissdoc
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0.430.22.0
Aktualisiert 05.12.2022
Tätigkeiten
Sprengungen dienen verschiedenen zivilen Zwecken. Im Tief- und Rückbau werden Abtragsprengungen, Grabensprengungen, Gebäudesprengungen und Sicherheitssprengungen ausgeführt. Im Untertagebau sprengen die Fachleute Tunnels, Stollen, Schächte und Kavernen. In Steinbrüchen tätigen sie Sprengungen zur Rohmaterialgewinnung.
Jede Sprengung erfordert eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung. Dazu gehören die Begehung der Sprengstelle und deren Umgebung, die Erarbeitung von Sprengplänen mit Sprengmittel- und Materialbedarf, die Planung des Personaleinsatzes, Maschineneinsatzes und Sprengstofftransports sowie die Erarbeitung eines Sicherheitsdispositivs für die Durchführung der Sprengung.
Auf der Sprengstelle leiten die Sprengfachleute die Bohrarbeiten und überwachen das Laden der Bohrlöcher mit Sprengstoff und Zündern. Sie führen während der Sprengung bei Bedarf Erschütterungsmessungen durch und organisieren nach der Sprengung den Abtransport des gesprengten Materials.
Sprengungen erfordern strengste Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Sprengfachleute sind dafür verantwortlich, dass das Sprenggelände ausreichend abgesichert ist und weder Personen noch Objekte zu Schaden kommen. Ihnen obliegen die Leitung der Sprengung sowie die Instruktion und Überwachung des dafür benötigten Personals. Sie wissen auch Bescheid über die gesetzlichen Bestimmungen rund um die Handhabung von Sprengmitteln.
Mit ihrer Arbeit leisten Sprengfachleute einen wichtigen Beitrag zur Sicherung vor Naturgefahren, indem sie zum Beispiel instabile Felspartien sprengen.
Ausbildung
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Kursen erworben. Informationen dazu erteilt der Sprengverband Schweiz SVS.
Bildungsangebote
Dauer
Mind. 1 Jahr, berufsbegleitend
Prüfungsinhalte
- Projektarbeit über eine anspruchsvolle Sprengarbeit
- Analyse spezieller Situationen bei Sprengarbeiten
- Mitarbeiterführung
Abschluss
Sprengfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
Voraussetzungen
Vorbildung
- Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation
- und Sprengausweis der Kategorie C mit den besonderen Sprengarbeiten: Grossbohrlochsprengungen, Bauwerksprengungen, Metallsprengen, Vernichten von Sprengmitteln, Sprenungen unter Wasser
- und nach Erwerb des EFZ mind. 4 Jahre Berufspraxis im zivilen Sprenggewerbe im Baugewerbe oder 6 Jahre in einem anderen Beruf
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Anforderungen
- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- exakte Arbeitsweise
- bautechnische Kenntnisse
Weiterbildung
Kurse
Angebote des Sprengverbands Schweiz SVS und des Schweiz. Baumeisterverbands
Höhere Fachprüfung (HFP)
Z. B. dipl. Baumeister/in
Höhere Fachschule
Bildungsgänge im Fachbereich Bau, z. B. dipl. Techniker/in HF Bauführung
Fachhochschule
Studiengänge im Fachbereich Bau, z. B. Bachelor of Science (FH) in Bauingenieurwesen. Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Berufsverhältnisse
Sprengfachleute arbeiten in Sprengunternehmen, Hoch- und Tiefbauunternehmen, Steinbruchbetrieben, Ingenieurbüros u.ä. Sie gehören in der Regel zum mittleren Kader. Sprengfachleute üben nebst der Sprengtätigkeit meist noch andere Tätigkeiten aus.
Die Berufsprüfung ist nicht Voraussetzung, Sprengarbeiten gemäss Sprengstoffgesetzgebung durchführen zu dürfen. Sie baut vielmehr auf die dort geregelten Sprengberechtigungen auf und ermöglicht eine umfassende Weiterbildung auf dem Gebiet der Sprengtechnik.
Weitere Informationen
Adressen
Sprengverband Schweiz SVS
Prüfungskommission
Bühlgässli 18
3700 Spiez
URL: http://www.sprengverband.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Bildungsplan oder Prüfungsordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI