Weibel/in
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
-
Verwaltung
- Swissdoc
-
0.621.13.0
Aktualisiert 08.09.2020
Tätigkeiten
Dient der Regierung, dem Parlament oder dem Gericht. Erledigt Dienst- und Botengänge, wirkt als Saaldiener und hat zeremonielle Aufgaben. Führt die Rechtssammlung des/der Departementsvorstehers/-vorsteherin nach. Bundesweibel sind im Dienste aller drei Gewalten des Bundes tätig:
- Bundesratsweibel/innen sind einem Bundesrat / einer Bundesrätin fest zugeteilt.
- Parlamentsweibel/innen sind entweder dem National- oder dem Ständerat zugeteilt.
- Bundesgerichtsweibel sind für das Bundesgericht in Lausanne, das Bundesstrafgericht in Bellinzona oder das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern tätig.
Auf kantonaler Ebene sind sie tätig als Standesweibel/in, Ratsweibel/in oder Gerichtsweibel/in (Gerichtsdiener/in). Auf kommunaler Ebene arbeitet der/die Stadtweibel/in oder Ratsweibel/in für grössere Städte und erledigt vor allem zeremonielle Aufgaben und Botengänge. Entsprechend auch der/die Gemeindeweibel/in für die Gemeindeverwaltungen.
Ausbildung
- Abgeschlossene Berufslehre
- 4-7 Jahre funktionsrelevante Erfahrung.
Voraussetzungen
Anforderungen
- Loyalität und Verschwiegenheit.
- Hohe Dienstleistungsbereitschaft und grosse Flexibilität.
- Sehr gute Umgangsformen.
- Hohe zeitliche Verfügbarkeit.