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Fahrer/in von Behindertentransport-Fahrzeugen

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Verkehr, Logistik, Sicherheit

Branchen

Strasse

Swissdoc

0.631.20.0

Aktualisiert 24.07.2024

Tätigkeiten

Fahrer und Fahrerinnen Behindertentransporte befördern Menschen mit einer Behinderung sowie betagte Personen. Dank ihrer Kenntnisse über verschiedene Behinderungsarten und die damit verbundenen Konsequenzen sorgen sie für eine optimale Betreuung während der Fahrt. Für Passagiere im Rollstuhl muss das Fahrzeug zusätzlich mit Rollstuhlplätzen ausgerüstet sein.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Den Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen helfen und sie zum Zielort transportieren
  • In Notfallsituationen sicherheitsorientiert vorgehen
  • Das Fahrzeug pflegen, kleinere Mängel am Fahrzeug selber beheben
  • Eventuell Ausflugsfahrten durchführen

Ausbildung

Grundausbildung von handi-cab suisse oder interne Ausbildung durch jeweilige Behindertentransportorganisation.

 

Bei “Freiwilligen-Fahrdiensten”:

Führerausweis Kat. B für Fahrzeuge bis 8 Sitzplätze oder Kat. D1 für Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen. Für Fahrzeuge über 17 Sitzplätze braucht es den Car-Führerausweis Kat. D. Fahrer/innen für Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen benötigen zusätzlich den ZV-Ausweis (CZV = Chauffeur-Zulassungs-Verordnung).

 

Bei semi- und vollprofessionellen Fahrdiensten:

Wer Personentransporte gegen Entgelt oder als Angestellte/r einer Institution / Firma ausführt, sollte im Besitz des Zusatzeintrages 121 oder 122 im Führerausweis sein (= BPT / Berufsmässiger Personentransport). Der Code 121 ist für gewerbsmässige Transporte (z.B. Taxi) notwendig. Der Code 122 beinhaltet eine vereinfachte Prüfung (nur praktische Fahrprüfung ohne Theorie); dieser berechtigt zur Durchführung von berufsmässigen Schüler-, Behinderten- und Arbeiter/innen-Transporten.

Voraussetzungen

Anforderungen

  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • körperliche Belastbarkeit
  • ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein

Bemerkungen

Ausübung der Fahrtätigkeit erfolgt teilweise unentgeltlich (als "freiwillige Arbeit")

Weitere Informationen

Adressen

handi-cab suisse
Schweizerischer Verband der Behindertenfahrdienste
Postfach
4002 Basel
URL: http://www.handi-cab.ch
E-Mail:

berufsberatung.ch