Oberrichter/in
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
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0.623.8.0
Aktualisiert 08.09.2020
Tätigkeiten
Übt richterliche Tätigkeit als oberste kantonale Rechtsmittelinstanz in der Zivil- und Strafrechtspflege aus (zweite gerichtliche Instanz). Behandelt meist Fälle, in denen Verurteilte das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptieren, oder besonders schwerwiegende oder komplizierte Fälle. Überprüft auf der Grundlage bereits vorhandener Akten und unter Anhörung der beteiligten Parteien und Instanzen die Rechtmässigkeit des ersten Verfahrens.
Nimmt als Mitglied des Gesamtgerichts die Aufsichtsfunktion gegenüber den Organen der kantonalen Zivil- und Strafrechtspflege wahr. Ist als Vorsitzende/r einer Abteilung bzw. einer Kommission und/oder als Referent/in in Rechtsmittelverfahren der Zivil- und Strafrechtspflege tätig.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Für Oberrichter/innen gibt es keine spezifische Ausbildung. Es wird ein universitärer Masterabschluss in Rechtswissenschaften verlangt, ausserdem mehrjährige Tätigkeit an einem Gericht, auf einer Anwaltskanzlei oder einem Notariat.
Die Laufbahn beim Gericht beginnt in der Regel als Auditor/in bzw. Praktikant/in. Häufig absolvieren sie nach dem Gerichtspraktikum die Anwaltsprüfung. In der Regel folgen weitere Schritte beim Gericht in der Funktion als Gerichtsschreiber/in.
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