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Bundesrichter/in

Kategorien
Bildungstypen

Hochschulberuf

Berufsfelder

Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus

Branchen

Rechtspflege

Swissdoc

0.623.8.0

Aktualisiert 12.05.2025

Tätigkeiten

Bundesrichter/innen urteilen über Beschwerden, die gegen Urteile letztinstanzlicher kantonaler Gerichte ergriffen werden.

Das Bundesgericht ist die oberste gerichtliche Instanz der Schweiz. Bundesrichter/innen werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Periode von sechs Jahren gewählt. Sie sind wiederwählbar.

 

Ausbildung

Erforderliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Universitäre Hochschule

Es gibt keine eigentliche Ausbildung zum Bundesrichter oder zur Bundesrichterin. Grundlage ist ein universitärer Masterabschluss in Rechtswissenschaften. Ein Anwaltspatent ist sicher von Vorteil, aber nicht Bedingung. Ob man als Bundesrichter oder Bundesrichterin gewählt wird, hängt von der Parteizugehörigkeit ab und vom Profil, das gerade gesucht wird. 

Voraussetzungen

Anforderungen

  • Führungs- und Sozialkompetenzen
  • ausgeprägte Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
  • ethisches Handeln
  • ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein

Weitere Informationen

berufsberatung.ch