Bundesrichter/in
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
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0.623.8.0
Aktualisiert 12.05.2025
Tätigkeiten
Bundesrichter/innen urteilen über Beschwerden, die gegen Urteile letztinstanzlicher kantonaler Gerichte ergriffen werden.
Das Bundesgericht ist die oberste gerichtliche Instanz der Schweiz. Bundesrichter/innen werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Periode von sechs Jahren gewählt. Sie sind wiederwählbar.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Es gibt keine eigentliche Ausbildung zum Bundesrichter oder zur Bundesrichterin. Grundlage ist ein universitärer Masterabschluss in Rechtswissenschaften. Ein Anwaltspatent ist sicher von Vorteil, aber nicht Bedingung. Ob man als Bundesrichter oder Bundesrichterin gewählt wird, hängt von der Parteizugehörigkeit ab und vom Profil, das gerade gesucht wird.
Voraussetzungen
Anforderungen
- Führungs- und Sozialkompetenzen
- ausgeprägte Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
- ethisches Handeln
- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
Weitere Informationen
Informationen in anderen Sprachen