Gerichtspräsident/in
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
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0.623.8.0
Aktualisiert 04.09.2020
Tätigkeiten
Konzentriert sich auf die richterliche Tätigkeit. Bereitet zudem die Geschäfte des Gerichts vor und leitet diese. Führt die Mitarbeitenden der Abteilungen, der Kommissionen und der Kanzlei. Vertritt das Gericht nach aussen. Je nach Gericht (Obergericht, Kantonsgericht, Strafgericht usw.) gehören auch gerichtsspezifische Aufgaben und die Funktion als Aufsichtsbehörde dazu.
Seine Stimme kann bei Stimmengleichheit den Ausschlag geben. Der Gerichtspräsident vertritt das Gericht gegen außen und gewährleistet die Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Er kann diese Befugnis Fall- oder Bereichsweise einem Abteilungspräsidenten oder dem leitenden Gerichtsmitarbeiter übertragen.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Gerichtspräsident/in wird man nicht über eine spezifische Ausbildung. In der Regel verfügen sie über einen universitären Masterabschluss in Rechtswissenschaften und beginnen ihre Laufbahn beim Gericht als Auditor/in bzw. Praktikant/in. Häufig absolvieren sie nach dem Gerichtspraktikum die Anwaltsprüfung. Sie verfügen über mehrere Jahre Berufserfahrung bei Gericht oder aber auch in anderen Bereichen. Zudem ist die Funktion eines Gerichtspräsidenten / einer Gerichtspräsidentin u.a. von der Parteizugehörigkeit abhängig.
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