Oberrichter/in
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
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0.623.8.0
Aktualisiert 13.05.2025
Tätigkeiten
Oberrichter/innen üben die richterliche Tätigkeit als oberste kantonale Rechtsmittelinstanz in der Zivil- und Strafrechtspflege aus (zweite gerichtliche Instanz).
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Behandlung von Fällen, in denen Verurteilte das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptieren, oder besonders schwerwiegende oder komplizierte Fälle.
- Überprüfung auf der Grundlage bereits vorhandener Akten und unter Anhörung der beteiligten Parteien und Instanzen die Rechtmässigkeit des ersten Verfahrens.
- Aufsichtsfunktion gegenüber den Organen der kantonalen Zivil- und Strafrechtspflege
- Vorsitz einer Abteilung bzw. einer Kommission und/oder Referent/in in Rechtsmittelverfahren der Zivil- und Strafrechtspflege.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Für Oberrichter/innen gibt es keine spezifische Ausbildung. Es wird ein universitärer Masterabschluss in Rechtswissenschaften verlangt, ausserdem mehrjährige Tätigkeit an einem Gericht, auf einer Anwaltskanzlei oder einem Notariat.
Die Laufbahn beim Gericht beginnt in der Regel als Auditor/in bzw. Praktikant/in. Häufig absolvieren sie nach dem Gerichtspraktikum die Anwaltsprüfung. In der Regel folgen weitere Schritte beim Gericht in der Funktion als Gerichtsschreiber/in.
Voraussetzungen
Anforderungen
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- ethisches Handeln
- mündliche und schriftliche Sprachgewandtheit
- Einsatzwille und Belastbarkeit
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