Tierpfleger/in EFZ
Tierpflegerinnen und Tierpfleger sorgen für das Wohl der Tiere in Tierheimen, Hundesalons, Zuchtbetrieben, Forschungseinrichtungen oder Zoos. Im Kundenkontakt geben sie fachliche Informationen über Tiere weiter.
- Bildungstypen
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Grundbildung (Lehre)
- Berufsfelder
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Natur
- Branchen
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Tierzucht, Tierpflege
- Swissdoc
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0.140.19.0
Aktualisiert 15.05.2020
Tätigkeiten
Tierpflegerinnen sind verantwortlich für die artgerechte Pflege, Haltung und Zucht von Tieren. Einen grossen Teil ihrer Arbeit macht die Futterzubereitung und das Reinigen der Gehege aus. Sie sind für die Betreuung und das Wohlbefinden der Tiere zuständig: Tiere müssen genügend Möglichkeiten für Kontakte, Beschäftigung, Bewegung und Rückzug haben. Für das Wohlbefinden der Tiere beachten Tierpfleger die unterschiedlichen Nahrungsansprüche der Tiere und verhindern Konflikte. Die Aufgaben können je nach Fachrichtung und Arbeitsort unterschiedlich sein.
Tierpflegerinnen der Fachrichtung Heimtiere arbeiten in Tierheimen, Heimtierzuchten oder Hundesalons. In Tierheimen betreuen sie Hunde, Katzen und Kleintiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und Vögel, die als Feriengäste oder Findeltiere aufgenommen werden. In Zuchtstationen befassen sie sich mit der Aufzucht von Katzen und Hunden. Sie kennen die verschiedenen Rassen, deren Eigenschaften und Bedürfnisse und überwachen die Entwicklung der Jungtiere. In Hundesalons kümmern sie sich um die Fell-, Ohren-, Krallen-, Zahn- sowie Pfoten- und Hautpflege. Sie baden, scheren und trimmen das Fell von Hunden, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. An allen Arbeitsorten ist der Kundenkontakt und die fachliche Beratung wichtig.
Tierpfleger der Fachrichtung Versuchstiere arbeiten in Forschungsinstitutionen. Dort züchten und betreuen sie Tiere für Versuche. Meist handelt es sich um Kleinsäuger wie Mäuse und Ratten. Auch an Fröschen, Fischen und grösseren Säugetieren wie Affen, Hunden oder Katzen werden Versuche durchgeführt. Sie pflegen die Tiere und bereiten sie auf die Versuche vor. Sie kennen Zuchtmethoden, halten sich an strenge Hygiene- und Arbeitsvorschriften und arbeiten eng mit den Forschenden zusammen. Teilweise führen sie bei Tierversuchen selbst Massnahmen durch, die sie genau dokumentieren.
Tierpflegerinnen der Fachrichtung Wildtiere betreuen Tiere in Zoos und Tierparks. Von Amphibien über Fische bis hin zu diversen Säugetieren sind sie meistens für ein Revier und einzelne Tierarten zuständig. Für den Umgang mit giftigen und gefährlichen Tieren sind sie speziell geschult. Sie sorgen dafür, dass Käfige, Aquarien und Anlagen artgerecht eingerichtet sind. Durch Verstecken der Nahrung oder mit Spielen beschäftigen sie die Tiere. Zudem pflegen sie den Kontakt zu den Zoobesuchenden und informieren über die Tiere.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. Verordnung vom 8.7.2009 (Stand 1.1.2018)
Dauer
3 Jahre
Fachrichtungen
- Heimtiere
- Versuchstiere
- Wildtiere
Bildung in beruflicher Praxis
In einem Betrieb der entsprechenden Fachrichtung
Schulische Bildung
1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule in Olten oder Winterthur-Wülflingen
Berufsbezogene Fächer
Biologie und Tierhaltung; Hygiene und Krankheiten; Betriebsorganisation und Logistik; Berufsethik und Recht; Kommunikation und Kundenkontakt; Spezialarbeiten in der Fachrichtung Heimtiere, Versuchstiere oder Wildtiere
Überbetriebliche Kurse
Praktisches Erlernen und Üben beruflicher Grundlagen
Berufsmaturität
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden.
Abschluss
Eidg. Fähigkeitszeugnis "Tierpfleger/in EFZ"
Voraussetzungen
Vorbildung
- obligatorische Schule mit mittleren oder hohen Anforderungen abgeschlossen
- eine Schnupperlehre wird dringend empfohlen
Anforderungen
- Freude am Umgang mit Tieren
- Geschick und Feingefühl im Umgang mit Tieren und Menschen
- gute Beobachtungsgabe und Aufmerksamkeit
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Sinn für handwerkliche und praktische Arbeit sowie Freude am körperlichen Einsatz (Körperkraft)
- gute Gesundheit und keine Allergien
- Sauberkeitssinn bzw. Bereitschaft, Schmutzarbeiten zu erledigen
- kein Ekel gegenüber Gerüchen, Ausscheidungen und speziellen Tieren
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Fachverbänden und Institutionen sowie von Berufsfach- und Fachschulen
Tierpfleger/innen sind gemäss Tierschutzverordnung TSchV vom 23.4.2008 (Stand 1.1.2012) verpflichtet, sich an mind. 4 Tagen innerhalb von 4 Jahren fortzubilden.
Spezialisierung
Verbandsfachdiplom als Hundecoiffeur/-coiffeuse SVBT oder Ausweis als Ausbildner/in von Tierhaltern und Tierhalterinnen, z. B. Sachkundenachweis SKN für Hundehalter/innen (gemäss TSchV)
Ausland
Zootechniker/in oder Tierpflegemeister/in (Ausbildung z. B. in Deutschland, Frankreich oder Holland)
Fachhochschule
Bachelor of Science (FH) in Agronomie, mit Vertiefung in Nutztier- oder Pferdewissenschaften
Berufsverhältnisse
Tierpflegerinnen und Tierpfleger arbeiten meistens in Tierheimen und teilweise in Hundesalons, weniger oft in Zoos und Tierparks oder in Forschungsinstitutionen. Zum Teil finden sie Anstellungen im Zoofachhandel. Das Angebot an Ausbildungsplätzen unterscheidet sich je nach Fachrichtung. Stellen in Zoos sind eher knapp, darum ist bei der Suche entsprechendes Engagement unerlässlich. Die Berufsleute haben oftmals unregelmässige Arbeitszeiten und leisten Einsätze an Wochenenden und Feiertagen. Die Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt. Mit Berufserfahrung und Fortbildung kann ein eigenes Tierheim oder ein Salon geführt werden. Mit entsprechender Weiterbildung ist eine Beförderung zum/r Revier-, Ober- oder Cheftierpfleger/in in Zoos oder Versuchstierhaltungen sowie eine Anstellung im Ausland möglich.
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Verband für Bildung in Tierpflege SVBT
Association Suisse pour la formation en soins animaliers ASFSA
Hirschmattstrasse 36
Postfach 3065
6002 Luzern
Tel.: 041 368 58 02
Fax: 041 368 58 59
URL: https://www.tierpfleger.ch
E-Mail:
Links
https://www.tierpfleger.ch/Statistiken
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Statistiken EBA und EFZ
Abschlüsse nach Ausbildungstyp, Beruf, Geschlecht und Kanton [Excel, 173 KB]
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Bildungsplan oder Prüfungsordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
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