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Maschinenführer/in oder Anlagenführer/in (Nahrungsmittel)

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Nahrung

Branchen

Industrielle Nahrungsmittelproduktion

Swissdoc

0.210.51.0

Aktualisiert 17.04.2023

Tätigkeiten

Maschinenführerinnen oder Anlagenführer bedienen eine oder mehrere hintereinander geschaltete Maschinen einer Produktionsanlage. Sie sind verantwortlich für das Zusammenfügen der Rohstoffe nach exakten Rezepten bis zum fertig geformten oder gebackenen Produkt bzw. Teilfabrikat. Während des Produktionsprozesses kontrollieren sie laufend Gewicht und Qualität. Quereinsteiger/innen aus anderen Nahrungsmittel-Sparten werden in die spezifischen Kenntnisse eingeführt.

Ausbildung

Berufliche Grundbildung als Lebensmitteltechnologe/-technologin EFZ oder als Anlagenführer/in EFZ

Voraussetzungen

Anforderungen

  • Hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit 
  • Produktions- und Anlage-Know-How

Bemerkungen

Klassische Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Grundbildung;  Vorgesetzte/r von angelerntem Personal.

Weitere Informationen

Adressen

Föderation der Schweiz. Nahrungsmittel-Industrien FIAL
Thunstrasse 82
Postfach 1009
3000 Bern 6
Tel.: 031 356 21 21
Fax: 031 351 00 65
URL: https://www.fial.ch
E-Mail:

Arbeitsgemeinschaft Lebensmitteltechnologen - Communauté de travail TDA
Effingerstrasse 6a
3001 Bern
Tel.: 031 529 50 80
URL: https://www.lebensmitteltechnologe.ch
E-Mail:

berufsberatung.ch