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Klassenassistent/in

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Bildung, Soziales

Branchen

Bildung, Unterricht - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung

Swissdoc

0.710.51.0

Aktualisiert 16.05.2025

Tätigkeiten

Klassenassistentinnen und Klassenassistenten unterstützen Lehrpersonen während des Unterrichts sowie in organisatorischen und administrativen Aufgaben. Hauptaufgabe ist die Unterstützung der pädagogischen Prozesse. Klassenassistenzen können einer Klasse oder mehreren Klassen zugeteilt sein. 

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • im Schulzimmer, in der Klasse
    Unterstützen der Lehrpersonen während des Unterrichts, administrativ und pädagogisch, wie bspw.
    - Kleingruppen bei Aufgaben begleiten,
    - bei Auffangzeiten in der Garderobe unterstützen,
    - Material bereitstellen,
    - sich neben unruhige Kinder setzen,
    - überwachen von ruhigen Arbeiten,
    - Material verteilen und einsammeln
  • ausserhalb des Schulzimmers
    - Begleiten bei selbstständigen Aufgaben oder einfachen Übungen in der Aufgabenhilfe
    - Lehrpersonen bei Unterrichtssequenzen ausserhalb des Schulzimmers begleiten und unterstützen, bspw. beim Schwimmunterricht, bei Bibliotheksbesuchen, Exkursionen, Schulreisen, Schullagern und Projektarbeiten
  • Auf Schulebene, Unterstützung der ganzen Schule
    - Materialbereitstellung
    - administrative Aufgaben
    - IT-Support (bspw. Betreuen der Schulwebseite)
    - Kinder zu Therapieterminen oder Arztterminen begleiten (bspw. bei Krankheitsfällen oder Unfällen)
    - Mitwirkung in Tagesstrukturen und Tagesschulen
    - Mitarbeit in der Schulbibliothek/Mediathek

Klassenassistenzen übernehmen keine Verantwortung, sie haben ausschliesslich Hilfsfunktion. Ihre Aufgaben werden ihnen von der Schulleitung und von Klassenlehrpersonen zugewiesen. 

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Kursbestätigung / Kurszertifikat

Bildungsangebote

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH hat eine Übersicht über das aktuelle Ausbildungsangebot für Klassenassistenzen erstellt, inklusive Zeitdauer, Kosten, Links und Voraussetzungen (Tabelle auf den Seiten 16-18):

https://www.lch.ch/fileadmin/user_upload_lch/Politik/Positionspapiere/LCH_Positionspapier_Schulassistenzen__2025_v2.pdf

 

Auch die Pädagogische Hochschule Thurgau hat ein, hier nicht erfasstes, Angebot (Kurs "Assistenzpersonen in der Regelschule"). 

Empfehlenswert sind die Angebote von Pädagogischen Hochschulen und den Branchenverbänden bke und Artiset. Die Kurse von Artiset und bke sind auch offen für Personen mit einer Anstellung in der schulergänzenden Betreuung. 

Dauer

  • je nach Angebot, von 8 Std. bis zu 15 Tagen, verteilt auf einen Zeitraum bis zu 6 Monaten, berufsbegleitend

Zulassungsbedingungen 

  • iidR. abgeschlossene Berufsausbildung oder Mittelschulabschluss
  • gute Deutschkenntnisse
  • oft, aber nicht immer, wird eine bereits vorhandene Anstellung als Klassenassistenz oder in der schulergänzenden Betreuung vorausgesetzt

Voraussetzungen

Anforderungen

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz empfiehlt als Anstellungsbedingungen :

  • Deutschkenntnisse auf Niveau C1,
  • abgeschlossene Ausbildung auf Stufe Sek II (Berufslehre, Fachmittelschule, Gymnasiale Maturität),
  • einwandfreier Leumund (Strafregisterauszug und Sonderprivatauszug)
  • Ausbildung zur Klassenassistenz an einer Pädagogischen Hochschule

Zusätzlich empfehlenswert sind:

  • Informatikkenntnisse
  • Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Geduld
  • psychische Belastbarkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • sicheres Auftreten
  • Sozialkompetenz 
  • Bereitschaft, sich in pädagogischen Grundfragen weiterzubilden
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Schulverwaltung, Hausdienst, Lehrpersonen, Schulleitenden etc.

Bemerkungen

Eine einheitliche Bezeichnung fehlt bisher. Je nach Kanton laufen Klassenassistenzen unter dem Begriff Unterrichtsassistenz, Assistenzperson, Schulassistenz oder Klassenhilfe.

Die Klassenassistenz ist (noch) nicht kantonal geregelt. Sie ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden und unterliegt bei den Rahmenbedingungen (Vertrag, Lohn, Ferien, Stellenbeschreibung, …) deren freiem Ermessen.

Der Einstieg erfolgt in der Regel ohne vorgängige Ausbildung, direkt durch eine Anstellung. 

Eine Übersicht über die erwartbaren Löhne in einzelnen Kantonen finden Sie auf den Seiten 19-20 unter dem folgenden Link

https://www.lch.ch/fileadmin/user_upload_lch/Politik/Positionspapiere/LCH_Positionspapier_Schulassistenzen__2025_v2.pdf

Weitere Informationen

Adressen

Schulassistenzverband Schweiz
8000 Zürich
URL: https://schulassistenz.ch

Zürcher Arbeitsgemeinschaft Lehrpersonenweiterbildung ZAL
Ohmstrasse 14
8050 Zürich
Tel.: +41 52 397 70 90
URL: https://www.zal.ch/
E-Mail:

Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH
Pfingstweidstr. 16
8005 Zürich
Tel.: +41 44 315 54 54
URL: https://www.lch.ch
E-Mail:

Links

http://www.lch.ch

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