Unterstützungspflicht der Eltern für das Studium Ihrer Kinder
Ich habe das Gymnasium abgeschlossen und möchte nun an die Uni, um zu studieren. Sind meine Eltern verpflichtet, mir mein Studium zu finanzieren?
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Aktualisiert 18.09.2017
Laut Gesetz müssen Eltern eine angemessene Erstausbildung ihres Kindes finanzieren, auch wenn dieses bereits erwachsen ist. Es ist allerdings nicht immer klar, was „angemessen“ heisst.
Die gymnasiale Matura ist keine Erstausbildung, die zur Berufsausübung befähigt. Deshalb sind die Eltern bis zum erfolgreichen Abschluss des Studiums unterhaltspflichtig (in der Regel bis zum Master-Abschluss).
Bei der Bemessung der Unterhaltspflicht müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) der Eltern und auch des mündigen Kindes (Lebensbedarf) berücksichtigt werden.
Dieses muss zum eigenen Lebensunterhalt auch einen Beitrag leisten - etwa mit Ferien- und Nebenjobs, sofern dies zeitlich möglich ist.
Weitere Informationen: Ausbildung und Weiterbildung finanzieren
Die gymnasiale Matura ist keine Erstausbildung, die zur Berufsausübung befähigt. Deshalb sind die Eltern bis zum erfolgreichen Abschluss des Studiums unterhaltspflichtig (in der Regel bis zum Master-Abschluss).
Bei der Bemessung der Unterhaltspflicht müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) der Eltern und auch des mündigen Kindes (Lebensbedarf) berücksichtigt werden.
Dieses muss zum eigenen Lebensunterhalt auch einen Beitrag leisten - etwa mit Ferien- und Nebenjobs, sofern dies zeitlich möglich ist.
Weitere Informationen: Ausbildung und Weiterbildung finanzieren