Sportkoordinator/in
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Schönheit, Sport
- Branchen
-
Administration, Betriebswirtschaft, Management - Bewegung, Sport
- Swissdoc
-
0.721.41.0
Aktualisiert 05.02.2026
Tätigkeiten
Sportkoordinatoren und -koordinatorinnen sind Drehscheibe für die kommunale Bewegungs- und Sportförderung. Sie sind in die Verwaltung eingebettet und verfügen über die notwendigen Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Die Zusammenarbeit der im Bewegungs- und Sportbereich tätigen Partner und deren Angebote koordinieren und ein lokales Bewegungs- und Sportnetz entwickeln
- Als «Kompetenzzentrum» und Ansprechperson für Bevölkerung, Vereine, Schulen und private Anbieter der Gemeinde/Region die Anlässe koordinieren
- Die Anlagenbenützung in der Region optimieren und neue Angebote schaffen
- lokale Bewegungs- und Sportangebote für die gesamte Bevölkerung initiieren
- Gezielt über die Angebote von Bewegung und Sport in der gesamten Gemeinde/Region kommunizieren
Ausbildung
Bildungsangebot
Die Ausbildung wird vom Bundesamt für Sport durch die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM angeboten.
Sie besteht aus 5 bis 6 Modulen zu je 3 Tagen Präsenzunterricht plus einem Kompetenznachweis nach jedem Modul und einer schriftlichen Abschlussarbeit (siehe nachstehend). Die Ausbildung wird bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Personen durchgeführt und ist auf 20 Personen beschränkt. Detaillierter Kursaufbau und Informationen.
Abschluss
Sportkoordination mit Teilnahmebestätigung:
5 Module (150h) plus 5 Kompetenznachweise (50h)Sportkoordination mit Zertifikat:
5 Module (150h) plus 5 Kompetenznachweise (50h) und Abschlussarbeit (Projekt- oder Konzeptarbeit 80-100h)CAS Sportkoordination 15 ECTS:
6 Module (180h) = 6 ECTS
6 Kompetenznachweise (180h) = 6 ECTS
Wissenschaftliche Abschlussarbeit und mündliche Verteidigung (100h) = 3 ECTS
Zulassungsbedingungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- eidgenössisch anerkannte Berufsausbildung, Maturität oder äquivalente Ausbildung
- Sportlicher Background: mindestens eine Anerkennung Jugend+Sport (J+S) oder Erwachsenensport (esa), Sportlehrperson oder äquivalente Ausbildung oder Tätigkeit als Sportfunktionär/in
- Wohnsitz und Arbeitsplatz in der Schweiz
Zulassungsbedingungen CAS
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Bachelor, Master oder äquivalente Ausbildung)
CAS-Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über einen der geforderten Abschlüsse (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss) verfügen, können "sur dossier" zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt (z.B. mehrjährige Berufserfahrung und andere absolvierte Aus- und/oder Weiterbildungen). Teilnehmende, welche eine Zulassung "sur dossier" erhalten, können vogängig zu notwendigen Kursen (bspw. "wissenschaftliches Schreiben", Kosten Fr. 600.-) an der Berner Fachhochschule verpflichtet werden. Dies inbesondere als Nachweis für die erforderlichen Kompetenzen im Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten. Die Studiengangsleitung entscheidet aufgrund der Anmeldungsunterlagen und der Reihenfolge des Eingangs über die Zulassung. Siehe auch Sportkoordination
Voraussetzungen
Anforderungen
- Kommunikationsfähigkeit
- hohe Integrationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Einsatzbereitschaft
Weitere Informationen
Adressen
Bundesamt für Sport (BASPO)
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen/Macolin
Tel.: 058 467 61 11
URL: https://baspo.ch
E-Mail: