Zugelassen zum Nachdiplomstudiengang HF sind Inhaber/innen eines eidg. Fachausweises oder eines eidg. Diploms und Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen, Universitäten oder Höheren Fachschulen. Sie verfügen über mindestens 4 Jahre Berufspraxis (bzw. mindestens 2 Jahre nach abgeschlossenem Studium).