Nebenbeschäftigung parallel zur Lehre
Ich bin im 2.Lehrjahr. Nun möchte ich gerne in meiner Freizeit als Pizzakurier arbeiten. Brauche ich dafür das Einverständnis meines Chefs?
Aktualisiert 09.07.2024
Wenn Sie neben der Lehre erwerbstätig sein möchten, müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Sie dürfen Ihren Lehrbetrieb damit nicht konkurrieren.
- Der Nebenerwerb darf Ihre Leistungsfähigkeit im Lehrbetrieb oder in der Schule nicht beeinträchtigen.
- Sie müssen die vorgeschriebene Höchstarbeitszeit und Ruhezeit einhalten.
- In der Regel entspricht das Lehrverhältnis einer Vollzeitbeschäftigung.
Am besten klären Sie diese Punkte mit Ihrer Berufsbildnerin beziehungsweise Ihrem Berufsbildner. So vermeiden Sie, mit dem Gesetz oder dem Lehrbetrieb in Konflikt zu geraten.
Angaben zu Rechte und Pflichten der Lernenden finden Sie hier:
Lexikon der Berufsbildung: berufsbildung.ch
Angaben zur Treuepflicht gegenüber dem Lehrbetrieb finden Sie hier: Lexikon der Berufsbildung: berufsbildung.ch
Für weitere Details wenden Sie sich direkt an Ihr kantonales Berufsbildungsamt. Die Adresse finden Sie unter: adressen.sdbb.ch