Häufige Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen von Schülerinnen und Schülern
Es ist grundsätzlich möglich, eine Lehre sowohl im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin als auch einseitig zu beenden. Die Fristen und Modalitäten können variieren:
Während der Probezeit können sowohl der Arbeitgeber als auch der Auszubildende den Ausbildungsvertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind, kann die Ausbildung jederzeit unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Fristen abgebrochen werden. Es ist auch möglich, das Vertragsende vorzuziehen.
Bei schwerwiegenden Gründen kann der Vertrag sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Auszubildenden auch ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei gekündigt werden, beispielsweise wenn das Arbeitsumfeld eine Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit des Auszubildenden darstellt oder wenn die ausbildende Person nicht in der Lage ist, die Ausbildung zu gewährleisten. Wird der Grund als nicht stichhaltig erachtet, kann eine Rückerstattung verlangt werden.
Wenn die Unterbrechung vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin oder vom Auszubildenden oder von der Auszubildenden beantragt wird, muss unverzüglich die kantonale Berufsbildungsstelle kontaktiert werden, die eine Schlichtung zwischen den Parteien versuchen oder versuchen wird, die Ausbildung des Auszubildenden in einem anderen Unternehmen fortzusetzen.
In jedem Fall empfehlen wir dir, dich an den/die Ausbildungsinspektor/in des Berufs zu wenden, in dem du eine Ausbildung absolvierst.
Für ein persönliches Gespräch mit dem/der Berufsberater/in wende dich bitte an das Berufsberatungsbüro deiner Region.
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) wird nach Abschluss einer 3- bis 4-jährigen Ausbildung erworben. Diese Ausbildung kann dual (in der Schule und im Betrieb) oder bei bestimmten Berufen in einer Vollzeitschule gemacht werden.
Mit dem EFZ kannst du:
- in die Arbeitswelt einsteigen
- ein zweites EFZ (verkürzte/vollständige Ausbildung) machen
- eine höhere Berufsausbildung beginnen
- mit einer Berufsmaturität fortfahren und danach ein Hochschulstudium aufnehmen
Eidgenössisches Berufsattest
Das eidgenössische Berufsattest (EBA) wird nach Abschluss einer zweijährigen Ausbildung erworben. Die Ausbildung findet abwechselnd in der Schule und im Be statt. In einigen Fällen kann sie auch an einer Vollzeitschule gemacht werden. Schülerinnen und Schüler, die diese Ausbildung machen, haben Unterricht, der auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Ein EBA-Abschluss ermöglicht:
- den Einstieg in die Arbeitswelt;
- die Fortsetzung der Ausbildung vom EBA zum EFZ
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wende dich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) deiner Region.
Das Berufsbildungsamt Ihres Kantons gibt Auskunft darüber, ob die erworbenen Kenntnisse teilweise oder vollständig angerechnet werden.
Die Kontaktdaten finden Sie unter sdbb.ch/adressen.
Es ist nicht möglich, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Fernunterricht zu erwerben. In der Regel dauert eine Lehre 3 oder 4 Jahre in Vollzeit. Hier finden Sie alle nützlichen Informationen zu Lehre und Lehrstellen.
Für Erwachsene mit mehrjähriger Berufserfahrung gibt es andere Wege, um ein EFZ zu erwerben, ohne den klassischen Ausbildungsweg (Praxis im Unternehmen, Theorie in der Berufsschule) zu durchlaufen:
- Validierung der erworbenen Kenntnisse
- Zulassung zur Abschlussprüfung
- verkürzte Ausbildung
Eine Übersicht über diese Möglichkeiten finden Sie auf der Seite Berufsabschluss für Erwachsene.
Für weitere Informationen oder ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
In den meisten Fällen erhalten Lernende, die eine zweite Lehre beginnen, einen etwas höheren Lohn als in ihrer ersten Ausbildung.
Wenn jedoch kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, wird der Lohn frei zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Lernenden vereinbart. Dabei kann es von Unternehmen zu Unternehmen grosse Unterschiede geben. Wir können Ihnen nur empfehlen, Ihre Erfahrung und Ihre Selbstständigkeit bei Ihren Vorstellungsgesprächen und Lohnverhandlungen hervorzuheben.
Auf unserer Webseite finden Sie einige Informationen zum Lohn in der Lehre sowie zu Lohn und Lohnverhandlung in der Arbeitswelt.
Für weitere Informationen oder ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Wenn Sie den Aufenthaltsstatus N, F, B oder Schutzstatus S haben und Hilfe beim Einstieg ins Studium benötigen, gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie sich, welche Unterstützung die Hochschulen anbieten
- Kontaktieren Sie die Hochschule, an der Sie studieren möchten
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Neu in der Schweiz.
Viele Hochschulen helfen geflüchteten Menschen dabei, sich auf ein Studium vorzubereiten. Die Angebote sind verschieden, zum Beispiel:
- Vorlesungen als Gast besuchen
- Hilfe bei der Anmeldung zum Studium
- Sprachkurse
Eine Übersicht der Angebote und Kontaktadressen finden Sie unter perspektiven-studium.ch.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Nach einer ersten Lehre ist es oft möglich, eine verkürzte zweite Lehre zu machen.
Dank Ihrer bereits gesammelten Erfahrung können Sie ein etwas höheres Gehalt aushandeln, insbesondere wenn Ihre zweite Lehre einen Beruf betrifft, der dem ersten ähnlich ist.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Berufslehre für Erwachsene und Verkürzung der beruflichen Grundbildung
Es gibt auch andere Möglichkeiten, sich weiterzubilden oder den Bereich zu wechseln. Siehe Seiten zu Branchen
Für ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in Ihrer Region.
Informationen für Personen aus dem Ausland
Hier finden Sie eine Seite mit zahlreichen Informationen für Personen aus dem Ausland. Siehe Neu in der Schweiz.
Ausbildung in der Schweiz
Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie vorgehen müssen, um sich in der Schweiz auszubilden, um an einer Schweizer Hochschule studieren zu können und in der Schweiz zu arbeiten.
Zusätzlich zu diesen Seiten können Sie auch folgende Webseiten besuchen:
- für einen Aufenthalt in der Schweiz: Staatssekretariat für Migration SEM
- für ein Hochschulstudium: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA eda.admin.ch und studyinswitzerland.plus
- Allgemeine Informationen zur Schweiz: aboutswitzerland.eda.admin.ch
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit den Schulen in Verbindung zu setzen, um sich über alle Zulassungsbedingungen (erforderliche Abschlüsse, Kosten, Studiendauer) zu informieren. Alle in der Schweiz angebotenen Ausbildungsgänge finden Sie in unserer Aus- und Weiterbildungsdatenbank.
Anerkennung ausländischer Diplome
Auf unserer Webseite finden Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz. Sehen Sie auch: reconnaissance.swiss
Für ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Schnupperlehre
Ab 13 Jahren kann man eine Schnupperlehre machen. Die kann unterschiedlich lange dauern. Sie darf jedoch nicht länger als zwei Wochen dauern und nicht am Wochenende stattfinden. Die Arbeitszeiten sind je nach Alter unterschiedlich lang:
Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren dürfen maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche und zwischen 6:00 und 18:00 Uhr arbeiten.
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen maximal 9 Stunden pro Tag und 45 bis 50 Stunden pro Woche arbeiten. Bis zum Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche zwischen 6:00 und 20:00 Uhr arbeiten, während Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren maximal bis 22:00 Uhr arbeiten dürfen.
Lehre
In der Regel ist das Mindestalte eine Lehre 15 Jahre.
Allgemein dürfen Lernende nicht zwischen 23:00 und 06:00 arbeiten, auch nicht am Sonntag. Für Arbeit am Sonntag oder Nachtarbeit muss der Betrieb eine Bewilligung einholen. Für bestimmte Berufe ist keine Bewilligung nötig, da für sie schon Ausnahmen vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot gelten.
Weitere Informationen zu Schnupperlehren und Lehrstellen finden Sie auf den Seiten LEFI Schnupperlehrstellen suchen und Alles über die Lehre.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Die Beratungsdienste stehen allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz offen. Sie können telefonisch oder online einen Termin im Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihres Wohnkantons vereinbaren.
Die Adressen und Telefonnummern der Beratungsstellen aller Kantone finden Sie auf der Website sdbb.ch/adressen und die Internetseiten aller BIZ auf der Seite Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz.
In einigen Kantonen sind Beratungen für Erwachsene kostenpflichtig. Die Bedingungen und Kosten sind auf den Websites der Kantone angegeben.
Es ist normal, dass man nicht sofort eine Lehrstelle findet. Wichtig ist, sich nicht entmutigen zu lassen! Hier sind einige Tipps, die dir helfen könnten:
- Erweitere deine Suche, indem du beispielsweise nach Betrieben in einer anderen Gemeinde suchst oder dich auch über ähnliche Berufe informierst. Dazu kannst du die Lehrstellensuche, die Berufsbilder oder das Tool Berufe-Explorer nutzen.
- Einige Tage nach dem Absenden deiner Bewerbung kannst du den Betrieb anrufen. So zeigst du dein Interesse.
- Auf der Seite Lehrstellenbewerbung findest du nützliche Tipps für die Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen, vom Lebenslauf bis zum Bewerbungsschreiben.
- Frage Freunde und Verwandte, ob sie dir helfen können: Viele Lernende finden dank persönlicher Kontakte eine Stelle.
- Wende dich an das Berufsinformationszentrum (BIZ) deiner Region für eine Beratung.
- Informiere dich bei dem Amt für Berufsbildung über Förderprogramme für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wende dich an das Berufsinformationszentrum (BIZ) deiner Region.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
- Sprachkurse: Die Angebote unterscheiden sich je nach Art und Inhalt. Am Ende des Kurses erhält man ein Zertifikat, das das Sprachniveau von A1 bis C2 angibt.
- Berufsaufenthalt, Austauschprogramm und Freiwilligenarbeit: Man kann Freiwilligenarbeit leisten, sich in einem sozialen Projekt engagieren, ein Praktikum machen oder an einem Austausch teilnehmen.
- Au-pair-Aufenthalt: Die Au-pair-Tätigkeit richtet sich an junge Menschen zwischen 15 und 20 Jahren und dauert in der Regel ein Jahr. Als Gegenleistung für Kost und Logis kümmern sich die Au-pairs um die Kinder einer Familie und übernehmen manchmal Hausarbeiten. In der Regel erhalten sie auch etwas Geld.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Sprachaufenthalten finden Sie auf den Seiten Berufserfahrung, Praktika, Freiwilligenarbeit und Eine Fremdsprache lernen.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Auf unserer Website finden Sie Beschreibungen der Berufe und Ausbildungen, die Sie nach verschiedenen Kriterien filtern können, darunter auch nach Berufsfeld. Hier finden Sie die Suchergebnisse für Berufe im Gesundheitswesen, sortiert nach Ausbildungsniveau.
Die erste Stufe umfasst die zweijährigen beruflichen Grundbildungen (eidgenössisches Berufsattest EBA) und die drei- oder vierjährigen Ausbildungen (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ). Um Zugang zu diesen Ausbildungen zu erhalten, müssen Sie die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben.
Für die anderen Stufen (höhere Berufsausbildung und Ausbildung an einer Hochschule) müssen Sie je nach gewählter Ausbildung bereits über ein EFZ, eine Berufs- oder Fachmaturität oder gymnasiale Matur verfügen.
Die letzte Stufe bietet schliesslich weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Für einige dieser Ausbildungen ist Berufserfahrung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der Schule zu erkundigen, welche Art von Berufserfahrung erforderlich ist. Manchmal reicht ein Praktikum aus: In diesem Fall können Sie sich an Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen wenden und fragen, ob Sie ein Praktikum absolvieren können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website odasante.ch.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Der Zugang zu einer Berufslehre in der Schweiz hängt in erster Linie von der Staatsangehörigkeit der Person ab:
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen ist es möglich, in der Schweiz eine Berufsausbildung zu machen. Dazu sind eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erforderlich, und die betreffende Person muss nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um während der Dauer der Ausbildung für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, zum Beispiel Ausbildungskosten, Unterkunft, Versicherung.
Staatsangehörige von Drittstaaten
Eine Lehre ist für Personen ausserhalb der EU/EFTA, die zum Zweck einer Ausbildung in die Schweiz kommen möchten, nicht möglich. Es sind nur akademische Ausbildungen (ohne Berufspraxis) möglich.
Für Personen, die sich im Rahmen eines Asylverfahrens bereits in der Schweiz aufhalten, ist der Zugang zu einer Lehre unter Umständen möglich, wobei die Bedingungen von der Art der Aufenthaltsbewilligung abhängen.
Hier sind einige nützliche Quellen:
Ab 15 Jahren ist es in der Regel möglich, während der Ausbildung Teilzeit zu arbeiten. Bei einigen Ausbildungen ist auch eine Vollzeitbeschäftigung möglich, beispielsweise bei Online-, Abend- oder Wochenendkursen.
Wenn Sie eine Lehre absolvieren, müssen Sie jedoch darauf achten, dass eine zusätzliche Arbeit Ihre Ausbildung nicht beeinträchtigt und keine Interessenkonflikte oder
Wettbewerbsituationen entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, dies mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zu besprechen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung, beispielsweise Stipendien von Kantonen oder Stiftungen und Studiendarlehen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Ausbildung und Art der Finanzierung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Ausbildung finanzieren und Berufserfahrung, Praktika, Freiwilligenarbeit.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Die häufigsten Fragen von Mittelschülerinnen und Mittelschülern
In der Schweiz gibt es drei Arten von Hochschulen: universitäre Hochschulen, zu denen Universitäten und die Eidgenössisch Technischen Hochschulen gehören, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen.
Diese drei Arten von Hochschulen unterscheiden sich hauptsächlich in zwei Punkten:
- Studiengänge: Das Angebot unterscheidet sich je nach Art der Hochschule. Bestimmte Studiengänge werden nur von Universitäten angeboten, etwa Sprachen und Literatur oder Medizin. Andere, wie Grundschullehramt, werden von Pädagogischen Hochschulen angeboten.
- Der Ansatz: Das Studium an Universitäten und Fachhochschulen ist in der Regel eher theoretisch ausgerichtet, während an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen der Unterricht stärker praxisorientiert ist. Die Ausbildung an universitären Hochschulen ist eher allgemein ausgerichtet, während die Ausbildung an Fachhochschulen oft auf einen bestimmten Beruf ausgerichtet ist, zum Beispiel Geomatikingenieur/in oder Hebamme.
Die Studiendauer ist ähnlich: 3 Jahre für den Bachelor, 1,5 bis 2 Jahre für den Master. Mit dem Bachelor-Abschluss einer Fachhochschule kann ein Beruf ausgeübt werden, und es kommt häufiger vor, dass Fachhochschulstudierende nur einen Bachelor-Abschluss und Universitätsstudierende einen Master-Abschluss erwerben. Oft sind Übergänge möglich und es kann nach einem ersten Abschluss von einer Hochschule zu einer anderen gewechselt werden.
Die Semesterbegühren, die Sprache und der Aufbau des Unterrichts unterscheiden sich je nach Region und Hochschule.
Weitere Informationen zu den Besonderheiten der Hochschulen finden Sie auf den Seiten Universitäten, ETH, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen.
In der Weiterbildungsdatenbank und auf den Seiten zu den Studienbereichen finden Sie ebenfalls weitere Informationen zu den Studiengängen und zu den Hochschulen, die diese anbieten.
Für ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an die Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihres Kantons.
Wenn Sie den Aufenthaltsstatus N, F, B oder Schutzstatus S haben und Hilfe beim Einstieg ins Studium benötigen, gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie sich, welche Unterstützung die Hochschulen anbieten
- Kontaktieren Sie die Hochschule, an der Sie studieren möchten
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Neu in der Schweiz.
Viele Hochschulen helfen geflüchteten Menschen dabei, sich auf ein Studium vorzubereiten. Die Angebote sind verschieden, zum Beispiel:
- Vorlesungen als Gast besuchen
- Hilfe bei der Anmeldung zum Studium
- Sprachkurse
Eine Übersicht der Angebote und Kontaktadressen finden Sie unter perspektiven-studium.ch.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Informationen für Personen aus dem Ausland
Hier finden Sie eine Seite mit zahlreichen Informationen für Personen aus dem Ausland. Siehe Neu in der Schweiz.
Ausbildung in der Schweiz
Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie vorgehen müssen, um sich in der Schweiz auszubilden, um an einer Schweizer Hochschule studieren zu können und in der Schweiz zu arbeiten.
Zusätzlich zu diesen Seiten können Sie auch folgende Webseiten besuchen:
- für einen Aufenthalt in der Schweiz: Staatssekretariat für Migration SEM
- für ein Hochschulstudium: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA eda.admin.ch und studyinswitzerland.plus
- Allgemeine Informationen zur Schweiz: aboutswitzerland.eda.admin.ch
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit den Schulen in Verbindung zu setzen, um sich über alle Zulassungsbedingungen (erforderliche Abschlüsse, Kosten, Studiendauer) zu informieren. Alle in der Schweiz angebotenen Ausbildungsgänge finden Sie in unserer Aus- und Weiterbildungsdatenbank.
Anerkennung ausländischer Diplome
Auf unserer Webseite finden Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz. Sehen Sie auch: reconnaissance.swiss
Für ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Wenn Sie in der Schweiz leben, studieren oder arbeiten möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Für Personen aus EU-/EFTA-Ländern ist das Verfahren vereinfacht, und Sie können sich bis zu drei Monate ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Personen aus anderen Ländern müssen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Ausländische Staatsangehörige, die in die Schweiz ziehen, müssen sich so schnell wie möglich bei ihrer Gemeinde anmelden. Ausserdem müssen sie eine Krankenversicherung abschliessen.
Je nach dem Beruf oder Ausbildung, die Sie machen möchten, müssen Sie bei den Behörden die Anerkennung Ihrer Diplome beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ausländisches Diplom in der Schweiz anerkennen lassen.
Studierende können eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer ihrer Ausbildung beantragen. Wenn die Ausbildung länger als ein Jahr dauert, muss die Bewilligung jährlich erneuert werden.
Weitere Informationen zum Leben, Studieren und Arbeiten in der Schweiz finden Sie auf der Seite Neu in der Schweiz.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Zugang
Um an einer Schweizer Hochschule studieren zu können, benötigen Sie in der Regel eine gymnasiale Maturität oder eine Berufs- oder Fachmaturität, die gegebenenfalls durch eine Passerelle oder ein Praktikum ergänzt werden muss. Die Art der erforderlichen Maturität und zusätzliche Voraussetzungen hängen von der Art der Hochschule ab, die Sie besuchen möchten.
Wenn Sie bereits einen Bachelor-Abschluss haben, können Sie auch an anderen Hochschulen einen Master-Studiengang in ähnlichen Fachbereichen belegen, wobei Sie unter Umständen einen Teil der Ausbildung nachholen müssen.
In Ausnahmefällen ist ein Studium auch ohne Maturität oder andere anerkannte Abschlüsse möglich. Die Bedingungen dafür werden von den Hochschulen festgelegt.
Anmeldebedingungen
Die Anmeldefristen für das Herbstsemester sind in der Regel vom 15. Februar (z. B. für Medizin und Sportwissenschaften) bis zum 30. April. Eine Ausnahme bildet die Università della Svizzera italiana (USI), die die Anmeldefrist auf den 1. Juli festgelegt hat. Verspätete Anmeldungen sind manchmal möglich, können jedoch mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Hochschulzulassung im Vergleich.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Die Beratungsdienste stehen allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz offen. Sie können telefonisch oder online einen Termin im Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihres Wohnkantons vereinbaren.
Die Adressen und Telefonnummern der Beratungsstellen aller Kantone finden Sie auf der Website sdbb.ch/adressen und die Internetseiten aller BIZ auf der Seite Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz.
In einigen Kantonen sind Beratungen für Erwachsene kostenpflichtig. Die Bedingungen und Kosten sind auf den Websites der Kantone angegeben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
- Sprachkurse: Die Angebote unterscheiden sich je nach Art und Inhalt. Am Ende des Kurses erhält man ein Zertifikat, das das Sprachniveau von A1 bis C2 angibt.
- Berufsaufenthalt, Austauschprogramm und Freiwilligenarbeit: Man kann Freiwilligenarbeit leisten, sich in einem sozialen Projekt engagieren, ein Praktikum machen oder an einem Austausch teilnehmen.
- Au-pair-Aufenthalt: Die Au-pair-Tätigkeit richtet sich an junge Menschen zwischen 15 und 20 Jahren und dauert in der Regel ein Jahr. Als Gegenleistung für Kost und Logis kümmern sich die Au-pairs um die Kinder einer Familie und übernehmen manchmal Hausarbeiten. In der Regel erhalten sie auch etwas Geld.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Sprachaufenthalten finden Sie auf den Seiten Berufserfahrung, Praktika, Freiwilligenarbeit und Eine Fremdsprache lernen.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Auf unserer Website finden Sie Beschreibungen der Berufe und Ausbildungen, die Sie nach verschiedenen Kriterien filtern können, darunter auch nach Berufsfeld. Hier finden Sie die Suchergebnisse für Berufe im Gesundheitswesen, sortiert nach Ausbildungsniveau.
Die erste Stufe umfasst die zweijährigen beruflichen Grundbildungen (eidgenössisches Berufsattest EBA) und die drei- oder vierjährigen Ausbildungen (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ). Um Zugang zu diesen Ausbildungen zu erhalten, müssen Sie die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben.
Für die anderen Stufen (höhere Berufsausbildung und Ausbildung an einer Hochschule) müssen Sie je nach gewählter Ausbildung bereits über ein EFZ, eine Berufs- oder Fachmaturität oder gymnasiale Matur verfügen.
Die letzte Stufe bietet schliesslich weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Für einige dieser Ausbildungen ist Berufserfahrung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der Schule zu erkundigen, welche Art von Berufserfahrung erforderlich ist. Manchmal reicht ein Praktikum aus: In diesem Fall können Sie sich an Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen wenden und fragen, ob Sie ein Praktikum absolvieren können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website odasante.ch.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
In Europa gewährleistet das Bologna-System die Vergleichbarkeit der Studiengänge. Im Allgemeinen werden Bachelor- und Masterabschlüsse in allen Ländern anerkannt, die dieses System eingeführt haben.
In anderen Ländern müssen Sie sich direkt beim Staat oder der Universität, an der Sie studieren möchten, über die erforderlichen Verfahren zur Anerkennung informieren. Die Länder, die dem Enic-Naric-Netzwerk angehören, verfügen über vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Diplomen anderer Mitgliedstaaten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ausbildung und Arbeit im Ausland.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationsbüro (BIZ) Ihrer Region.
Ab 15 Jahren ist es in der Regel möglich, während der Ausbildung Teilzeit zu arbeiten. Bei einigen Ausbildungen ist auch eine Vollzeitbeschäftigung möglich, beispielsweise bei Online-, Abend- oder Wochenendkursen.
Wenn Sie eine Lehre absolvieren, müssen Sie jedoch darauf achten, dass eine zusätzliche Arbeit Ihre Ausbildung nicht beeinträchtigt und keine Interessenkonflikte oder
Wettbewerbsituationen entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, dies mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zu besprechen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung, beispielsweise Stipendien von Kantonen oder Stiftungen und Studiendarlehen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Ausbildung und Art der Finanzierung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Ausbildung finanzieren und Berufserfahrung, Praktika, Freiwilligenarbeit.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Die häufigsten Fragen von Erwachsenen
Auf unserer Website finden Sie Beschreibungen der Berufe und Ausbildungen, die Sie nach verschiedenen Kriterien filtern können, darunter auch nach Berufsfeld. Hier finden Sie die Suchergebnisse für Berufe im Gesundheitswesen, sortiert nach Ausbildungsniveau.
Die erste Stufe umfasst die zweijährigen beruflichen Grundbildungen (eidgenössisches Berufsattest EBA) und die drei- oder vierjährigen Ausbildungen (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ). Um Zugang zu diesen Ausbildungen zu erhalten, müssen Sie die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben.
Für die anderen Stufen (höhere Berufsausbildung und Ausbildung an einer Hochschule) müssen Sie je nach gewählter Ausbildung bereits über ein EFZ, eine Berufs- oder Fachmaturität oder gymnasiale Matur verfügen.
Die letzte Stufe bietet schliesslich weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Für einige dieser Ausbildungen ist Berufserfahrung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der Schule zu erkundigen, welche Art von Berufserfahrung erforderlich ist. Manchmal reicht ein Praktikum aus: In diesem Fall können Sie sich an Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen wenden und fragen, ob Sie ein Praktikum absolvieren können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website odasante.ch.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Es gibt verschiedene Alternativen für Personen, die ihren Beruf oder ihren Berufsbereich wechseln möchten, zum Beispiel:
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen den Beruf wechseln müssen, wenden Sie sich an die kantonale IV-Stelle, die Ihre persönliche Situation analysiert und Ihnen gegebenenfalls Massnahmen zur beruflichen Integration vorschlagen kann. Die Adressen finden Sie auf der Website ahv-iv.ch.
Wenn Sie den Beruf wechseln, aber im gleichen Bereich bleiben möchten, können Sie eine Weiterbildung machen oder ein Hochschulstudium, beispielsweise an einer Universität oder einer Fachhochschule. So können Sie sich beruflich weiterentwickeln und neue Herausforderungen annehmen. Sie können auch Ihren Arbeitgeber fragen, welche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung es innerhalb des Unternehmens gibt. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Eine Weiterbildung planen und Die eigene Laufbahn planen.
Wenn Sie bereits eine Lehre abgeschlossen haben und eine weitere absolvieren möchten, können Sie von bestimmten Fächern befreit werden oder eine verkürzte Lehre in einem verwandten Beruf machen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Berufslehre für Erwachsene.
Wenn Sie noch keine konkreten Vorstellungen haben, können Ihnen diese Fragebögen helfen, sich einen Überblick zu verschaffen und Klarheit zu gewinnen. Auf der Seite Die eigene Laufbahn planen finden Sie weitere Informationen zur beruflichen Weiterentwicklung.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Wenn Sie den Aufenthaltsstatus N, F, B oder Schutzstatus S haben und Hilfe beim Einstieg ins Studium benötigen, gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie sich, welche Unterstützung die Hochschulen anbieten
- Kontaktieren Sie die Hochschule, an der Sie studieren möchten
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Neu in der Schweiz.
Viele Hochschulen helfen geflüchteten Menschen dabei, sich auf ein Studium vorzubereiten. Die Angebote sind verschieden, zum Beispiel:
- Vorlesungen als Gast besuchen
- Hilfe bei der Anmeldung zum Studium
- Sprachkurse
Eine Übersicht der Angebote und Kontaktadressen finden Sie unter perspektiven-studium.ch.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Nach einer ersten Lehre ist es oft möglich, eine verkürzte zweite Lehre zu machen.
Dank Ihrer bereits gesammelten Erfahrung können Sie ein etwas höheres Gehalt aushandeln, insbesondere wenn Ihre zweite Lehre einen Beruf betrifft, der dem ersten ähnlich ist.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Berufslehre für Erwachsene und Verkürzung der beruflichen Grundbildung
Es gibt auch andere Möglichkeiten, sich weiterzubilden oder den Bereich zu wechseln. Siehe Seiten zu Branchen
Für ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in Ihrer Region.
Der klassische Weg zur gymnasialen Maturität führt über den Vollzeitunterricht. Die Vorbereitung auf die Schweizer Maturitätsprüfung kann jedoch auch im Selbststudium oder an einer Privatschule erfolgen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Mittelschulen und Maturitäten.
Hier finden Sie Schulen, die Fernunterricht zur Vorbereitung anbieten.
Einige Gymnasien oder Mittelschulen bieten Abendkurse an. Siehe unsere Suche nach Fernstudienangeboten.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) veröffentlicht die Richtlinien für diese Prüfung online.
Es gibt viele Möglichkeiten für Fernunterricht auf verschiedenen Stufen. Er führt zu anerkannten oder privaten Abschlüssen. Einige Ausbildungen absolvieren Sie vollständig online. Andere verlangen Prüfungen oder einzelne Kurse vor Ort. Welche Option passt, hängt von Ihren Erwartungen ab.
Viele Bildungseinrichtungen in verschiedenen Ländern bieten solche Studiengänge an. In der Schweiz gibt es zum Beispiel die Fernfachhochschule Schweiz FFHS und die FernUni Schweiz. Sie können hier nach Ausbildungen suchen: Ausbildung, Weiterbildung suchen. Nutzen Sie die verschiedenen Suchkriterien, zum Beispiel «Bereiche», «Unterrichtssprache», «Unterrichtsform»
Wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an die Bildungseinrichtungen.
Besuchen Sie auch unsere Seite Aus- oder Weiterbildungen beurteilen.
Für weitere Informationen oder ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Der klassische Weg für die Zulassung an einer Fachhochschule führt über ein EFZ und eine Berufsmaturität im angestrebten Fachbereich. Es gibt jedoch zahlreiche andere Möglichkeiten, Zugang zu dieser Art von Ausbildung zu erhalten. Alle Informationen finden Sie auf der Seite Zulassung an Fachhochschulen. Informationen zur Anerkennung von Diplomen finden Sie auf der Webseite anerkennung.swiss
Es lohnt sich, sich direkt bei der Fachhochschule zu erkundigen.
Für weitere Informationen oder ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Informationen für Personen aus dem Ausland
Hier finden Sie eine Seite mit zahlreichen Informationen für Personen aus dem Ausland. Siehe Neu in der Schweiz.
Ausbildung in der Schweiz
Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie vorgehen müssen, um sich in der Schweiz auszubilden, um an einer Schweizer Hochschule studieren zu können und in der Schweiz zu arbeiten.
Zusätzlich zu diesen Seiten können Sie auch folgende Webseiten besuchen:
- für einen Aufenthalt in der Schweiz: Staatssekretariat für Migration SEM
- für ein Hochschulstudium: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA eda.admin.ch und studyinswitzerland.plus
- Allgemeine Informationen zur Schweiz: aboutswitzerland.eda.admin.ch
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit den Schulen in Verbindung zu setzen, um sich über alle Zulassungsbedingungen (erforderliche Abschlüsse, Kosten, Studiendauer) zu informieren. Alle in der Schweiz angebotenen Ausbildungsgänge finden Sie in unserer Aus- und Weiterbildungsdatenbank.
Anerkennung ausländischer Diplome
Auf unserer Webseite finden Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz. Sehen Sie auch: reconnaissance.swiss
Für ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Auf unseren Seiten finden Sie Tipps zur Auswahl einer geeigneten Ausbildung, Kriterienlisten und Informationen zu Qualitätszertifikaten: Aus- oder Weiterbildungen beurteilen.
Für weitere Informationen oder ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Wenn Sie in der Schweiz leben, studieren oder arbeiten möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Für Personen aus EU-/EFTA-Ländern ist das Verfahren vereinfacht, und Sie können sich bis zu drei Monate ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Personen aus anderen Ländern müssen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Ausländische Staatsangehörige, die in die Schweiz ziehen, müssen sich so schnell wie möglich bei ihrer Gemeinde anmelden. Ausserdem müssen sie eine Krankenversicherung abschliessen.
Je nach dem Beruf oder Ausbildung, die Sie machen möchten, müssen Sie bei den Behörden die Anerkennung Ihrer Diplome beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ausländisches Diplom in der Schweiz anerkennen lassen.
Studierende können eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer ihrer Ausbildung beantragen. Wenn die Ausbildung länger als ein Jahr dauert, muss die Bewilligung jährlich erneuert werden.
Weitere Informationen zum Leben, Studieren und Arbeiten in der Schweiz finden Sie auf der Seite Neu in der Schweiz.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Unter laufbahn.berufsberatung.ch finden Sie Online-Fragebögen und Hilfestellungen.
Wenn Sie sich von einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater begleiten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Wenn Sie aus einem EU-/EFTA-Land kommen, können Sie in der Schweiz als Grenzgängerin oder Grenzgänger arbeiten, wenn Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnort zurückkehren. Wenn Sie hingegen nicht aus einem EU-/EFTA-Land kommen, müssen Sie seit mindestens sechs Monaten in einem Grenzgebiet wohnen.
Um als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten, benötigen Sie eine Bewilligung. Um diese zu erhalten, müssen Sie den zuständigen Behörden Ihren Arbeitsvertrag und einen Ausweis vorlegen. Wenn Sie unter der Woche in der Schweiz wohnen möchten, müssen Sie sich ausserdem bei Ihrer Wohngemeinde anmelden.
Die Bewilligung gilt für die gesamte Dauer des Arbeitsvertrags, muss jedoch alle fünf Jahre erneuert werden. Jeder Wohnort-, Arbeits- oder Vertragswechsel muss unverzüglich der kantonalen Behörde gemeldet werden.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (drei- oder vierjährige Lehre) oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA (zweijährige Lehre) erwerben.
Erwachsene mit Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich können ein Verfahren zur beruflichen Zertifizierung für Erwachsene durchlaufen. Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
- verkürzte berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
- Abschlussprüfung ablegen
- Validierung von Bildungsleistungen
Weitere Informationen finden Sie unter Berufsabschluss für Erwachsene.
Für Erwachsene, die seit längerer Zeit nicht mehr arbeiten oder keinen Abschluss haben, lohnt es sich, sich von einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater beraten zu lassen: Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Es gibt bestimmte Programme, insbesondere im Tourismus, im Bankwesen und in anderen Bereichen, die Bewerbungen von Personen fördern, die seit längerer Zeit nicht berufstätig sind. Weitere Informationen: Wieder einsteigen
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Die Beratungsdienste stehen allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz offen. Sie können telefonisch oder online einen Termin im Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihres Wohnkantons vereinbaren.
Die Adressen und Telefonnummern der Beratungsstellen aller Kantone finden Sie auf der Website sdbb.ch/adressen und die Internetseiten aller BIZ auf der Seite Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz.
In einigen Kantonen sind Beratungen für Erwachsene kostenpflichtig. Die Bedingungen und Kosten sind auf den Websites der Kantone angegeben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
- Sprachkurse: Die Angebote unterscheiden sich je nach Art und Inhalt. Am Ende des Kurses erhält man ein Zertifikat, das das Sprachniveau von A1 bis C2 angibt.
- Berufsaufenthalt, Austauschprogramm und Freiwilligenarbeit: Man kann Freiwilligenarbeit leisten, sich in einem sozialen Projekt engagieren, ein Praktikum machen oder an einem Austausch teilnehmen.
- Au-pair-Aufenthalt: Die Au-pair-Tätigkeit richtet sich an junge Menschen zwischen 15 und 20 Jahren und dauert in der Regel ein Jahr. Als Gegenleistung für Kost und Logis kümmern sich die Au-pairs um die Kinder einer Familie und übernehmen manchmal Hausarbeiten. In der Regel erhalten sie auch etwas Geld.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Sprachaufenthalten finden Sie auf den Seiten Berufserfahrung, Praktika, Freiwilligenarbeit und Eine Fremdsprache lernen.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
In den meisten Fällen erhalten Lernende, die eine zweite Lehre beginnen, einen etwas höheren Lohn als in ihrer ersten Ausbildung.
Wenn jedoch kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, wird der Lohn frei zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Lernenden vereinbart. Dabei kann es von Unternehmen zu Unternehmen grosse Unterschiede geben. Wir können Ihnen nur empfehlen, Ihre Erfahrung und Ihre Selbstständigkeit bei Ihren Vorstellungsgesprächen und Lohnverhandlungen hervorzuheben.
Auf unserer Webseite finden Sie einige Informationen zum Lohn in der Lehre sowie zu Lohn und Lohnverhandlung in der Arbeitswelt.
Für weitere Informationen oder ein Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
In Europa gewährleistet das Bologna-System die Vergleichbarkeit der Studiengänge. Im Allgemeinen werden Bachelor- und Masterabschlüsse in allen Ländern anerkannt, die dieses System eingeführt haben.
In anderen Ländern müssen Sie sich direkt beim Staat oder der Universität, an der Sie studieren möchten, über die erforderlichen Verfahren zur Anerkennung informieren. Die Länder, die dem Enic-Naric-Netzwerk angehören, verfügen über vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Diplomen anderer Mitgliedstaaten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ausbildung und Arbeit im Ausland.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationsbüro (BIZ) Ihrer Region.
Wenn Sie sich weiterbilden möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihre berufliche und persönliche Situation zu reflektieren und sich möglichst umfassend über die gewünschte Weiterbildung zu informieren, sofern Sie bereits eine konkrete Weiterbildung im Auge haben.
Einige Denkanstösse könnten sein:
- Auf welchem Niveau möchten Sie sich weiterbilden?
- Was sind Ihre Ziele?
- Bietet das Unternehmen, für das Sie arbeiten, interne Weiterbildungen an, oder unterstützt es die Weiterbildung seiner Mitarbeitenden?
- Welche Art von Weiterbildung passt am besten zu Ihrer persönlichen Situation?
Weitere Informationen finden Sie auf Eine Ausbildung planen und Eine Ausbildung finden. Ihre Frage kann auch im Rahmen einer Beratung vertieft werden, bei der Sie Ihre Situation ausführlich schildern können.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationsbüro (BIZ) Ihrer Region.
Der Zugang zu einer Berufslehre in der Schweiz hängt in erster Linie von der Staatsangehörigkeit der Person ab:
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen ist es möglich, in der Schweiz eine Berufsausbildung zu machen. Dazu sind eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erforderlich, und die betreffende Person muss nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um während der Dauer der Ausbildung für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, zum Beispiel Ausbildungskosten, Unterkunft, Versicherung.
Staatsangehörige von Drittstaaten
Eine Lehre ist für Personen ausserhalb der EU/EFTA, die zum Zweck einer Ausbildung in die Schweiz kommen möchten, nicht möglich. Es sind nur akademische Ausbildungen (ohne Berufspraxis) möglich.
Für Personen, die sich im Rahmen eines Asylverfahrens bereits in der Schweiz aufhalten, ist der Zugang zu einer Lehre unter Umständen möglich, wobei die Bedingungen von der Art der Aufenthaltsbewilligung abhängen.
Hier sind einige nützliche Quellen:
Ab 15 Jahren ist es in der Regel möglich, während der Ausbildung Teilzeit zu arbeiten. Bei einigen Ausbildungen ist auch eine Vollzeitbeschäftigung möglich, beispielsweise bei Online-, Abend- oder Wochenendkursen.
Wenn Sie eine Lehre absolvieren, müssen Sie jedoch darauf achten, dass eine zusätzliche Arbeit Ihre Ausbildung nicht beeinträchtigt und keine Interessenkonflikte oder
Wettbewerbsituationen entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, dies mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zu besprechen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung, beispielsweise Stipendien von Kantonen oder Stiftungen und Studiendarlehen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Ausbildung und Art der Finanzierung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Ausbildung finanzieren und Berufserfahrung, Praktika, Freiwilligenarbeit.
Für ein persönliches Gespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Region.
Bildungsinstitutionen, die ihr Angebot auf berufsberatung.ch anzeigen möchten, füllen das Kontaktformular unten auf der Seite aus. Die Angebote müssen bestimmte Kriterien erfüllen (berufsqualifizierend, Ausbildung steht in direktem Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, etc.).
Adressen und Lehrstellen werden im Kanton des Ausbildungsortes verwaltet und via Schnittstelle an berufsberatung.ch übermittelt.
Kontaktieren Sie bitte den zuständigen Kanton (mit Angabe Beruf, Lehrbetrieb, evtl. Lehrbetriebs-Nr.)
oder verwalten Sie die Angaben direkt im kant. Lehrbetriebsportal: www.berufsbildung.ch/adressen
Das Berufsbildungsamt Ihres Kantons gibt Auskunft darüber, ob die erworbenen Kenntnisse teilweise oder vollständig angerechnet werden.
Die Kontaktdaten finden Sie unter sdbb.ch/adressen.