Berufslehre für Erwachsene

In Kürze
  • Die reguläre Berufslehre für Erwachsene ist identisch mit der für Jugendliche
  • Verkürzte Berufslehren werden Personen gewährt, die über die erforderliche Berufserfahrung oder nötigen Diplome verfügen
  • Erwachsene können einen Lohn aushandeln, der über dem für Jugendliche vorgesehenen Lohn liegt

Reguläre Berufslehre  

Um eine reguläre Berufslehre zu absolvieren, müssen Erwachsene dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Jugendliche. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen finden Sie auf der Seite Alles über die Lehre

Verkürzte Berufslehre  

Erwachsene mit ausreichend Berufserfahrung oder einschlägigen Abschlüssen können eine Verkürzung der Ausbildungsdauer beantragen.

Anforderungen

Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer oder eine Dispensation von bestimmten Kursen können Sie beantragen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen: 

  • ein EFZ oder ein EBA in einem anderen Beruf besitzen
  • eine gymnasiale Maturität absolviert haben
  • eine andere Vorbildung mitbringen
  • eine gewisse Berufserfahrung vorweisen 

In einzelnen Berufen werden spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten.  

Vorgehen 

Ein Gesuch um Verkürzung der Berufslehre kann erst gestellt werden, wenn der Lehrvertrag unterzeichnet ist. Das Berufsbildungsamt des Standortkantons des Lehrbetriebs bewilligt den Lehrvertrag und eine eventuelle Kürzung der Lehrzeit. 

Es sind die folgenden Schritte zu befolgen:

Lohn

Wer eine Berufslehre absolviert, erhält vom Ausbildungsbetrieb einen Lehrlingslohn, der in der Regel von Jahr zu Jahr steigt.  

Die Lehrlingslöhne sind nicht national geregelt, sondern hängen vom Beruf und dem Betrieb ab. Erwachsene, die eine reguläre oder eine verkürzte Berufslehre absolvieren, können einen höheren Lohn mit dem Lehrbetrieb aushandeln. Der Lohn wird anschliessend im Lehrvertrag festgehalten.  

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Das Video erläutert den Berufsabschluss für Erwachsene.