Ausländisches Diplom in der Schweiz anerkennen lassen
Sie haben Ihren Abschluss im Ausland gemacht und möchten in der Schweiz arbeiten. Wenn es sich bei Ihrem Beruf um einen reglementierten Beruf handelt, müssen Sie eine offizielle Anerkennung Ihres Abschlusses beantragen.
- Wenn Sie in der Schweiz arbeiten möchten, prüfen Sie zunächst, ob Ihr Beruf reglementiert ist.
- Wenden Sie sich an die zuständige Behörde und informieren Sie sich über das Verfahren.
- Um in der Schweiz zu studieren, müssen Sie sich Ihren ausländischen Abschluss nicht anerkennen lassen.
Reglementierte Berufe
Die Anerkennung von Abschlüssen ist nur für reglementierte Berufe obligatorisch. In der Schweiz sind beispielsweise die Berufe Ärztin oder Arzt, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Architektin oder Architekt reglementiert: Um diese Berufe auszuüben, ist ein offiziell anerkannter Abschluss erforderlich.
So finden Sie heraus, ob Ihr Beruf reglementiert ist:
- Besuchen Sie anerkennung.swiss, das Informationsportal zur Anerkennung von Berufsqualifikationen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
- Geben Sie den Namen Ihres Berufs sowie das Land an, in dem Sie Ihre Ausbildung absolviert haben.
- Das Portal teilt Ihnen anschliessend mit, ob Sie vor der Stellensuche eine Anerkennung Ihres Abschlusses beantragen müssen.
Wenn Ihr Beruf nicht reglementiert ist, können Sie ohne Gleichwertigkeitsnachweis eine Stelle suchen oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsformalitäten in der Schweiz finden Sie auf der Seite Arbeiten in der Schweiz.
Beschleunigtes Verfahren für Dienstleistungen
Wenn Sie in einem EU-/EFTA-Land wohnen und maximal drei Monate pro Jahr in die Schweiz kommen, um hier Dienstleistungen zu erbringen, profitieren Sie von einem beschleunigten Verfahren. Weitere Informationen zum beschleunigten Verfahren finden Sie auf anerkennung.swiss, dem Informationsportal des SBFI zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Zuständige Behörden und Verfahren
In der Schweiz gibt es keine zentrale Behörde, die Anerkennungsgesuche prüft. Je nach Beruf sind unterschiedliche Organisationen zuständig. Die erforderlichen Kontaktdaten und Informationen, um das Verfahren einzuleiten, finden ebenfalls auf dem Portal anerkennung.swiss beim jeweiligen Beruf.
Mit einem ausländischen Abschluss in der Schweiz studieren
Wenn Sie in der Schweiz studieren möchten, müssen Sie sich Ihren ausländischen Abschluss nicht anerkennen lassen. Die Hochschulen legen ihre Zulassungskriterien selbst fest und entscheiden über die Immatrikulation von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer im Ausland absolvierten Vorbildung. Informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Hochschule.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mit einem ausländischen Abschluss in der Schweiz studieren.