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Gärtnerin BP
Gärtner BP
Als Gärtnerin oder Gärtner BP organisieren und beaufsichtigen Sie Tätigkeiten, die mit Pflanzen und deren Lebensräumen zu tun haben. Je nach Fachrichtung organisieren und übernehmen Sie Landschaftsbauarbeiten oder leiten die einzelnen Schritte der Pflanzenproduktion und des Pflanzenverkaufs. Sie sorgen für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden, den Umweltschutz und die Förderung der Artenvielfalt.
Aufgaben
- Kundinnen und Kunden informieren und beraten
- Arbeiten nach den Wünschen der Kundinnen und Kunden, den verfügbaren Ressourcen und den geltenden Vorschriften organisieren
Team führen und die Mitarbeitenden auf der Baustelle oder am Produktionsstandort anleiten
- Ausbildung der Lernenden planen und sie während der Ausbildung betreuen
- Ausführung der übertragenen Aufgaben beaufsichtigen und Arbeitsabläufe optimieren
- natürliche Ressourcen schonen, insbesondere bezüglich Bodenfruchtbarkeit, Pflanzengesundheit und Biodiversität
- Pflanzenproduktion auf Grundlage von Anbauplänen und Kundenvorgaben organisieren und bewirtschaften
- Verkauf organisieren und leiten, Kundinnen und Kunden beraten
- Werbekampagnen durchführen
- Ergebnisse aus Verkauf und Werbeaktionen erfassen und auswerten
- Garten- und Landschaftsbauarbeiten organisieren, durchführen und leiten
- Vorgaben der Landschaftsarchitektin oder des Landschaftsarchitekten und der Kundschaft berücksichtigen
- Pflegearbeiten organisieren und anleiten
Arbeitsumgebung
Als Gärtnerin oder Gärtner BP der Fachrichtung Pflanzenproduktion arbeiten Sie häufig allein – im Winter unter Dach oder im Gewächshaus, in der warmen Jahreszeit im Freien oder im Verkaufslokal. Wenn Sie auf Garten- und Landschaftsbau spezialisiert sind, arbeiten Sie das ganze Jahr über und bei jedem Wetter draussen, in der Regel im Team und im Austausch mit Ihren Kundinnen und Kunden. Je nach Art der Tätigkeit tragen Sie bei der Arbeit eine Schutzausrüstung.
Sie können Ihre Tätigkeit als Führungskraft in Betrieben zur Pflanzenproduktion oder in Garten- und Landschaftsbauunternehmen ausüben. Beauftragt werden Sie unter anderem von Privatpersonen, Immobilienverwaltungen, Sportvereinen sowie Gemeinden und Kantonen. Sie können Ihre Tätigkeit auch selbstständig ausüben.
Anforderungen und Interessen
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen
- Temperatur- oder Wetterfestigkeit
- Körperliche Widerstandsfähigkeit
- Bereitschaft, häufig unterwegs zu sein
- Analytische Fähigkeiten
- Systematische Arbeitsweise
- Kontaktfreudigkeit
- Freude an Verkauf und Beratung
- Mit Pflanzen arbeiten
- Draussen arbeiten
- Führen und Verantwortung übernehmen
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
1,5–3 Jahre
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Pflanzenproduktion
- Garten- und Landschaftsbau
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
Gärtner / Gärtnerin mit eidg. Fachausweis mit Nennung der Fachrichtung