Fachfrau für Personalvorsorge BP
Fachmann für Personalvorsorge BP

Banken, Versicherungen

Als Fachfrau oder Fachmann für Personalvorsorge tragen Sie dazu bei, das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) umzusetzen. Sie ermitteln die Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen, berechnen die Beiträge von Arbeitgebern und Versicherten und beraten in Fragen der Sozialversicherung.

Aufgaben

Anlageprozesse betreuen
  • eine Anlagestrategie entwickeln und die Anlageentscheidungen umsetzen 
  • ihre Umsetzung überwachen und dabei mit den Verantwortlichen zusammenarbeiten 
  • Anlageinstrumente nutzen, insbesondere Geldmarktpapiere, Anleihen und Aktien oder Privatplatzierungen 
  • Ertragsberechnungen unter Anwendung der Grundsätze der Finanzmathematik durchführen 
  • Anlageinstrumente bewerten 
  • Umwelt-, Sozial- und Governancekriterien (ESG) bezüglich Anlagen anwenden
Verwalten
  • administrative Abläufe und technische Verwaltung in der Vorsorgeeinrichtung verantworten 
  • Ein- und Austritte bearbeiten 
  • Arbeitgeber- und Versichertenleistungen und -beiträge berechnen, beispielsweise bei Pensionierungen oder Todesfällen 
  • laufende Renten verwalten und Rentenbescheinigungen ausstellen 
  • Unterlagen vorbereiten und Fachfragen beantworten, um den Stiftungsrat in Entscheidungen zu unterstützen 
  • Mitarbeitende führen, deren Aufgaben und Ziele definieren und diese überprüfen
Kundschaft und andere Stellen beraten
  • insbesondere zur Pensionskassenführung und Versicherungstechnik sowie zu Rechtsfragen und Rechnungswesen beraten 
  • Versicherten, Begünstigten und Arbeitgebenden ihre Rechte und Pflichten erläutern 
  • Leistungen der 2. Säule mit den anderen Sozialleistungen wie AHV, IV oder UVG koordinieren 
  • mit Versicherungs- oder Pensionskassenanbieterinnen und -anbietern, Revisionsstellen und Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten

Arbeitsumgebung

Als Fachfrau oder Fachmann für Personalvorsorge arbeiten Sie meistens in einem Büro. Je nach Situation kann es vorkommen, dass Sie zu Ihren Kundinnen und Kunden fahren müssen. 

Sie können Ihre Tätigkeit bei Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen, Sammelstiftungen oder Gemeinden ausüben. Ausserdem können Sie bei Revisionsstellen, Aufsichtsbehörden, Banken oder Versicherungen oder in der betrieblichen Weiterbildung tätig sein. Es ist auch möglich, als Führungskraft oder selbstständig in einer kleinen Pensionskasse zu arbeiten.

Anforderungen und Interessen

Anforderungen
  • Analytische Fähigkeiten
  • Flair für Zahlen
  • Genauigkeit
  • Kontaktfreudigkeit
  • Eigeninitiative
  • Diskretion
  • Sinn für Zusammenhänge
  • Teamfähigkeit
Interessen
  • Kontakt zu Menschen haben
  • Beraten
  • Mit Zahlen arbeiten

Ausbildung

Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.

Dauer

2 Jahre

Zulassung

Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.

Abschluss

Fachmann für Personalvorsorge / Fachfrau für Personalvorsorge mit eidg. Fachausweis 

Weitere Infos