Finanzplanerin BP
Finanzplaner BP

Finanzen

Als Finanzplanerin oder Finanzplaner analysieren Sie das gesamte Vermögen von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen. Da Sie alle Immobilien, Vorsorgegelder, Versicherungspakete und Finanzguthaben überblicken, können Sie die Finanzen optimal verwalten. Zudem geben Sie Ihren Kundinnen und Kunden Empfehlungen zu Investitionen.

Aufgaben

Analysieren und beraten
  • Kundschaft bei Börsengeschäften, Vermögensverwaltung oder Finanzplanung beraten
  • gesamtes Vermögen der Kundin oder des Kunden analysieren
  • sich in Fachmedien über Finanzthemen informieren
  • prüfen, ob Vermögenswerte rentabel sind, dabei Risiken und steuerliche Aspekte berücksichtigen
  • Kundschaft bei Immobilienkäufen, Vorsorgeversicherungen und Geldanlagen beraten 
Finanzen planen und verwalten
  • Depots mit den Wertpapieren der Kundinnen und Kunden verwalten
  • Anlageinstrumente wie Aktien, Obligationen oder Fonds kennen und Finanzanalysen durchführen
  • Aufträge für Wertpapiere ausführen, zum Beispiel kaufen, verkaufen oder neue Depots anlegen
  • administrative Arbeiten erledigen
  • für die Kundschaft Dokumente vorbereiten und ihnen die Inhalte erklären

Arbeitsumgebung

Als Finanzplanerin oder Finanzplaner arbeiten Sie im Büro. Ihre Arbeitszeiten sind regelmässig. Je nach Kundenwünschen oder Wirtschaftslage kann die Arbeitsintensität zunehmen.

Sie finden Anstellungen bei Banken, Versicherungen, Finanzunternehmen, Treuhandgesellschaften und Beratungsfirmen. Sie können sich auch selbstständig machen.

Anforderungen und Interessen

Anforderungen
  • Analytische Fähigkeiten
  • Diskretion
  • Sinn für Zusammenhänge
  • Gepflegte Erscheinung
  • Genauigkeit
  • Freude an Verkauf und Beratung
  • Flair für Zahlen
  • Flair fürs Schreiben
Interessen
  • Genau arbeiten
  • Mit Zahlen arbeiten
  • Sprachen anwenden

Ausbildung

Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.

Dauer

1,5–3 Jahre 

Zulassung

Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.

Abschluss

Finanzplaner / Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis

Weiterbildung

Höhere Fachprüfung