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- Sozialversicherungs-Fachmann/-frau BP
Sozialversicherungs-Fachmann BP
Sozialversicherungs-Fachfrau BP
Als Sozialversicherungs-Fachfrau oder Sozialversicherungs-Fachmann informieren Sie Versicherte und Arbeitgebende über deren Rechte und Pflichten in Bezug auf die Sozialversicherung. Sie ermitteln die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge und Leistungen. Sie spezialisieren sich auf einen Bereich, etwa Invaliden-, Unfall- oder Krankenversicherung.
Aufgaben
- Liste der Personen aktuell halten, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, und sie über ihre Pflichten und Beiträge informieren
- Vorsorgepläne erstellen
- Versicherte dazu beraten, welche Leistungen für sie sinnvoll sind
- Personen über ihre Rechte informieren, zum Beispiel über den Anspruch bei Teilzeitarbeit, Militärdienst, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit
- Versicherte über ihre Sozialversicherung informieren, etwa über die versicherten Risiken, die Zusatzleistungen oder beim Wechsel der Versicherung
- Höhe der Beiträge bestimmen und dabei den Lohn und die familiäre Situation der versicherten Person berücksichtigen
- nach gesetzlichen Vorgaben Leistungen berechnen, zum Beispiel die Beträge der AHV-Rente, Pensionskasse oder des Arbeitslosengeldes
- berechnen, ob die Einnahmen der Sozialversicherung die Ausgaben decken
- Schadensfälle beurteilen, zum Beispiel die Ansprüche der Versicherten festlegen oder ob Drittpersonen haften
- Entscheidungen über Leistungsfälle treffen und diese den Versicherten mitteilen
- bei Rechtsverfahren Beweise zusammenstellen, um die Interessen der Versicherung zu vertreten
Arbeitsumgebung
Als Sozialversicherungs-Fachfrau oder Sozialversicherungs-Fachmann arbeiten Sie meistens im Büro, manchmal treffen Sie aber auch Versicherte ausserhalb des Büros. Ihre Arbeitszeiten sind regelmässig.
Sie finden Beschäftigung bei Krankenversicherungen, AHV/IV-Ausgleichskassen, Sozialdiensten, sozialen Organisationen und in den Personalabteilungen grosser Unternehmen. Sie können zudem im Treuhand- und Beratungssektor oder in der öffentlichen Verwaltung tätig sein.
Anforderungen und Interessen
- Selbstständige Arbeitsweise
- Durchsetzungsvermögen
- Analytische Fähigkeiten
- Diskretion
- Kontaktfreudigkeit
- Flair fürs Schreiben
- Genauigkeit
- Toleranz und Respekt gegenüber anderen Menschen
- Am Computer arbeiten
- Beraten
- Kontakt zu Menschen haben
- Mit Zahlen arbeiten
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
1-2 Jahre
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
Sozialversicherungs-Fachmann / Sozialversicherungs-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
Weiterbildung
Höhere Fachprüfungen
- Sozialversicherungs-Experte / -Expertin HFP