Sozialversicherungs-Expertin HFP
Sozialversicherungs-Experte HFP
Als Sozialversicherungs-Expertin oder Sozialversicherungs-Experte beraten Sie Kundinnen und Kunden zu Beiträgen und Leistungen im Sozialversicherungssystem. Sie erarbeiten Strategien zur Problemlösung und legen Beiträge und Leistungen fest. Darüber hinaus wirken Sie bei der Ausgestaltung der Sozialpolitik mit.
Aufgaben
- Fragestellungen zu Beiträgen und Leistungen bearbeiten, zum Beispiel zu Rentenansprüchen oder Leistungspflicht für Verkehrsunfallopfer
- Arbeitgebende, Versicherte, Behörden und Institutionen unterstützen
- Situation analysieren, Informationen beschaffen und verarbeiten
- Vorschriften über Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip einhalten
- mit anderen Personen und Institutionen wie Ärztinnen und Ärzten, Anwältinnen und Anwälten oder Gewerkschaften zusammenarbeiten
- Beiträge und Leistungen bestimmen und dabei rechtliche Grundlagen und internationale Abkommen berücksichtigen
- Entscheide der Sozialversicherungen, zum Beispiel in Einsprache- und Beschwerdeverfahren, kommunizieren
- demografische und gesellschaftliche Elemente aufzeigen und deren Einfluss auf die Sozialpolitik erklären
- bei sozialpolitischen Themen in Fachgremien mitarbeiten
Arbeitsumgebung
Als Sozialversicherungs-Expertin oder Sozialversicherungs-Experte sind Sie als Fachkraft auf der oberen Führungsebene in Sozialversicherungen, Sozialdiensten, öffentlichen Verwaltungen, im Personalwesen oder in Betrieben der Privatwirtschaft tätig.
Anforderungen und Interessen
- Systematische Arbeitsweise
- Analytische Fähigkeiten
- Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Verhandlungsgeschick
- Selbstständige Arbeitsweise
- Beraten
- Genau arbeiten
- Alleine und selbstständig arbeiten
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht. Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung des SBFI.
Weiterbildung
Fachhochschule
- Bachelor of Science in Betriebswirtschaft
Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.