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Rechtswissenschaft
In der Rechtswissenschaft befassen Sie sich mit der Regelung verschiedener Bereiche des Zusammenlebens. Das Privatrecht regelt das Miteinander von Personen, das öffentliche Recht das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürger, und das Strafrecht verbietet und bestraft bestimmte Handlungen. Sie lernen mit Gesetzen zu arbeiten, diese zu interpretieren und rechtliche Entscheidungen zu begründen.
Studienangebote
Sie können Rechtswissenschaft an folgenden Hochschulen studieren
Studium
Bachelorstudium
- Fachhochschule: mind. 3 Jahre Vollzeit
- Universität: mind. 3 Jahre Vollzeit
Das Bachelorstudium führt in fachliche und methodische Grundlagen ein. An den meisten Hochschulen zählen dazu:
- Privatrecht
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
- Wirtschaftsrecht
- Völker- und Europarecht
- Methoden: Recherchieren und Zitieren – Juristisches Schreiben – Falllösung
Masterstudium
- Fachhochschule: mind. 1,5 Jahre Vollzeit
- Universität: mind. 1,5 Jahre Vollzeit
Das Masterstudium vertieft oder erweitert das Fachgebiet, zum Beispiel:
- Internationales und europäisches Recht
- Kriminologie
- Management and Law
- Öffentliche Verwaltung und Politik
- Menschenrechte
- Familien-, Kinder- und Jugendstudien
« An der Rechtswissenschaft faszinierte mich, dass es sowohl ein sprachlich-literarisches Studium als auch ein Studium der Menschen und der menschlichen Beziehungen ist, das tiefe Einblicke in die Gesellschaft und ihre Funktionsweise gewährt. »
Zulassung
Bachelorstudium
- Berufsmaturität
- oder gymnasiale Maturität und mindestens 1 Jahr Arbeitserfahrung
- oder alternativer Abschluss
- gymnasiale Maturität
- oder Fachmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle
- oder Berufsmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle
- oder alternativer Abschluss
Masterstudium
- Bachelorabschluss in der gleichen oder einer verwandten Studienrichtung
- zusätzliche Bedingungen für einzelne Master
Für genauere Informationen zur Zulassung wenden Sie sich direkt an die Hochschulen.
Besonderheiten
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht kombiniert Rechtswissenschaft mit Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft. Aus der Rechtswissenschaft fliessen vor allem Themen wie Rechtstreue, Verwaltungs-, Straf- und Steuerrecht ein.
Ausbildung Anwalt/Anwältin
Die Ausbildung zur Rechtsanwältin oder zum Rechtsanwalt erfolgt über ein- bis zweijähriges Praktikum bei einem Gericht, einer Behörde oder einer Anwaltskanzlei. Sie schliesst es mit einer Prüfung ab. Voraussetzung dafür ist ein universitärer Masterabschluss in Rechtswissenschaft.
Fachjuristische Weiterbildung, LL.M.
Die fachjuristischen Weiterbildungen ermöglichen eine berufliche Spezialisierung, zum Beispiel in Menschenrechten, Internationalem Wirtschaftsrecht oder Steuerrecht. Diese Weiterbildungen erfordern einen Masterabschluss in Rechtswissenschaft oder einer verwandten Studienrichtung sowie Berufserfahrung. Der erfolgreiche Abschluss führt zum Titel LL.M. (Legum Magistra / Legum Magister).
Lehrdiplom für Maturitätsschulen
Die Ausbildung für den Unterricht an Mittelschulen ergänzt das Masterstudium. Sie ist nötig, um an einem Gymnasium, einer Fachmittelschule oder Maturitätsschule für Erwachsene zu unterrichten.