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Richterin
Richter
Als Richterin oder Richter urteilen Sie, wenn Straftaten oder Streitfälle vor Gericht verhandelt werden. Sie folgen einem festgelegten Verfahren und hören sich während der Verhandlung alle Aussagen an, etwa von Angeklagten, Zeugen, Anwältinnen und Fachpersonen. Sie fällen ein Urteil und begründen es schriftlich.
Aufgaben
- entscheiden, vor welchem Gericht ein Fall verhandelt wird
- mit der Polizei zusammenarbeiten, zum Beispiel Untersuchungshaft oder Hausdurchsuchungen anordnen, Verhöre und Anhörungen berücksichtigen, Gutachten einholen und Gegenüberstellungen machen
- die Anklage vor Gericht vertreten
- als Richterin oder Richter erster Instanz Fälle behandeln, die zum ersten Mal vor Gericht kommen
- alle Parteien anhören, Beweise sammeln und herausfinden, was passiert ist
- im Zivilrecht über Scheidungen, Kaufverträge oder Zahlungsforderungen urteilen
- im Strafrecht über Strafmass entscheiden, zum Beispiel bei Verstössen im Strassenverkehr oder bei Drogenmissbrauch
- als Richterin der Richter zweiter Instanz Entscheide fällen, wenn gegen Urteile aus erster Instanz Berufung eingelegt wird
- den Vorsitz führen bei Strafverhandlungen des Gerichts
- im Zivilrecht die Unterlagen aus dem ersten Urteil studieren und sich im Zweifelsfall mit weiteren Richterinnen und Richtern austauschen
- im Strafrecht die Aussagen der Angeklagten, Opfer, Zeuginnen und Experten und die abschliessenden Reden von Anklage und Verteidigung anhören
- im Interesse der Kinder und Jugendlichen über die Straftaten urteilen
- über Strafen und geeignete Unterstützungs- oder Erziehungsmassnahmen für minderjährige Personen entscheiden
- Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Entscheidungen des Staates prüfen, etwa bei Bauvorhaben, Besteuerung oder Leistungen der Sozialversicherungen
- sicherstellen, dass die Beschwerdeverfahren gemäss Vorschrift ablaufen
Arbeitsumgebung
Als Richterin oder Richter arbeiten Sie in Gerichtssälen und im Büro. Sie müssen in Ihr Amt gewählt werden, zum Beispiel von einem Rat, Parlament oder vom Kantonsgericht. Die Abläufe sind je nach Amt und Kanton unterschiedlich. Personen, die keiner politischen Partei angehören, haben in in der Schweiz kaum Chancen, als Richterin oder Richter gewählt zu werden.
Sie finden Anstellungen an Gerichten und können im Verlauf Ihrer Karriere verschiedene Stufen durchlaufen: vom Kreisgericht bis zum Bundesgericht.
Anforderungen und Interessen
- Analytische Fähigkeiten
- Durchsetzungsvermögen
- Entscheidungsfreude
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen
- Flair fürs Schreiben
- Gerechtigkeitssinn
- Sinn für Zusammenhänge
- Stressresistenz
- Alleine und selbstständig arbeiten
- Führen und Verantwortung übernehmen
- Genau arbeiten
- Kontakt zu Menschen haben
Ausbildung
Der Beruf setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
Üblich ist ein Masterabschluss einer Universität in Rechtswissenschaften.
- Bachelorstudium: mind. 3 Jahre
- Masterstudium: mind. 1 Jahre
Studienrichtung Rechtswissenschaften