Der Lehrvertrag

In Kürze
  • Wenn die oder der Lernende jünger als 18 Jahre alt ist, müssen auch die Eltern den Lehrvertrag unterzeichnen.
  • Im Lehrvertrag sind vor allem die Wochenarbeitszeit und das Gehalt festgelegt.
  • Der Lehrvertrag gilt, sobald er unterzeichnet und vom zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt wurde.

Den Lehrvertrag unterzeichnen

Der Lehrbetrieb sendet dir den Vertrag zu, damit du ihn unterzeichnest. Wenn du jünger als 18 Jahre alt bist, unterzeichnen deine Eltern ihn ebenfalls.

Der Vertrag wird vom zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt. Ab diesem Augenblick ist er gültig.

Inhalt des Lehrvertrags

Der Lehrvertrag regelt vor allem:

  • welchen Beruf du erlernen wirst und wie lange die Lehre dauert
  • wann die Lehre beginnt und endet
  • welches Gehalt du in den einzelnen Lehrjahren erhältst
  • wie viele Stunden du wöchentlich arbeitest und welchen Urlaubsanspruch du hast
  • dass du verpflichtet bist, den Unterricht an der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse zu besuchen
  • dass der Betrieb verpflichtet ist, dich ordentlich auszubilden
  • wie lange die Probezeit dauert

Dem Vertrag beigefügte Unterlagen

Wenn dein Lehrvertrag vom kantonalen Amt genehmigt wurde, erhältst du verschiedene wichtige Dokumente:

  • Wegweiser durch die Berufslehre: Informationen über das Lehrverhältnis
  • Bildungsverordnung: Rechtstext zur Regelung des gewählten Berufs
  • Bildungsplan des Berufs: Einzelheiten zur Lehre

Anmeldung in der Berufsfachschule

Durch die Unterzeichnung des Lehrvertrags wirst du automatisch an der Berufsfachschule angemeldet. Du musst nichts weiter tun.

Alle wichtigen Informationen erhältst du per Post. Dazu zählen zum Beispiel die Unterrichtszeiten, der Lehrplan und die Unterrichtsorte.

Die Berufsfachschule erteilt den zu deiner Lehre gehörenden Theorieunterricht. Er ergänzt die praktische Ausbildung im Betrieb.

Rechte und Pflichten

Jede und jeder Lernende hat Rechte und Pflichten. Zum Beispiel im Hinblick auf Urlaub oder im Krankheitsfall.

Die Internetseite rechte-der-lernenden.ch liefert dir alle Informationen, die du brauchst. Die Broschüre «Ich kenne meine Rechte» enthält dieselben Informationen in gedruckter Form. Du findest sie in den Berufsberatungsstellen.

Bei Fragen oder Schwierigkeiten während der Berufslehre kannst du dich an die Berufsberatungsstelle deines Kantons wenden.

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