Sich in der Schweiz ausbilden lassen
Sie möchten in der Schweiz eine Ausbildung machen. Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, brauchen Sie eine Anmeldebestätigung der Schule.
- Informieren Sie sich bei der Schule über die Aufnahmebedingungen und füllen Sie einen Anmeldeantrag aus.
- Die Vorgehensweise für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung hängt von Ihrem Herkunftsland ab.
- Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, und dies auch nachweisen können.
Zulassung zur Ausbildung
Sie möchten Ihre Ausbildung ganz oder teilweise in der Schweiz absolvieren.
- Wenden Sie sich an die Schule oder mehrere Schulen, die Sie interessieren. Holen Sie Informationen beim Sekretariat oder der Anmeldestelle ein.
- Stellen Sie einen Anmeldeantrag. Beachten Sie die Einschreibefristen und bedenken Sie, dass die Prüfung Ihrer Bewerbung einige Zeit dauern kann. Achtung: Die Schulen legen die Aufnahmebedingungen für die verschiedenen Ausbildungsgänge selbst fest.
- Wenn Ihr Anmeldung genehmigt wird, bekommen Sie eine Bestätigung. Bewahren Sie diese auf. Sie benötigen sie für die Einreise und die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Sie kommen aus einem EU-/EFTA-Land.
Wenn Ihre Ausbildung mehr als drei Monate dauert, müssen Sie bei der Einwohnergemeinde Ihres Wohnortes in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Sie müssen dies innerhalb von 14 Tagen nach Einreise in die Schweiz tun. Die Bewilligung gilt für die Dauer Ihrer Ausbildung und längstens ein Jahr. Wenn die Ausbildung länger als ein Jahr dauert, müssen Sie erneut eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Anmeldebestätigung einer anerkannten Schule
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts während Ihres Aufenthalts in der Schweiz
- Nachweis über eine Kranken- und eine Unfallversicherung
Häufig bieten die Schulen einen Unterstützungsservice für Bewerberinnen und Bewerber ausländischer Herkunft an.
Sie finden die Liste der EU-/EFTA-Mitgliedsländer auf der Seite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige
Sie kommen aus einem Nicht-EU-/EFTA-Land.
Prüfen Sie beim Staatssekretariat für Migration, ob Sie für die Einreise in die Schweiz ein Visum brauchen.
Beantragen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung bei dem Kanton, in dem Sie sich niederlassen wollen. Die Bewilligung gilt für die Dauer Ihrer Ausbildung und längstens ein Jahr. Wenn die Ausbildung länger als ein Jahr dauert, müssen Sie den Antrag erneut stellen.
Diese Unterlagen müssen Sie vorlegen:
- Anmeldebestätigung einer anerkannten Schule
- Lebenslauf, persönlicher Studienplan und Ausbildungsziele, Verpflichtungserklärung darüber, die Schweiz nach Abschluss der Ausbildung wieder zu verlassen
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts während Ihres Aufenthalts in der Schweiz
- Nachweis über eine Kranken- und eine Unfallversicherung
Häufig bieten die Schulen einen Unterstützungsservice für Bewerberinnen und Bewerber ausländischer Herkunft an.
Arbeiten während der Ausbildung
Wenn Ihr Ausbildungserfolg dadurch nicht gefährdet wird, können Sie nebenbei einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Sie dürfen maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten. In den Ferien dürfen Sie bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Wenn Sie aus einem EU-/EFTA-Land kommen, können Sie einer bezahlten Nebentätigkeit nachgehen. Wenn Sie aus einem Nicht-EU/EFTA-Land kommen, müssen Sie ab Beginn Ihrer Ausbildung sechs Monate warten.
Nach dem Abschluss in der Schweiz bleiben
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Sie können in der Schweiz bleiben und eine Stelle suchen. Melden Sie sich bei der Einwohnergemeinde Ihres Wohnortes an. Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt in der Schweiz zu sichern.
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige
Nach Ihrem Abschluss können Sie eine Aufenthaltsbewilligung für sechs Monate beantragen, um eine zu Ihren Qualifikationen passende Stelle zu suchen. Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt in der Schweiz zu sichern.