Gestalterin im Handwerk BP
Gestalter im Handwerk BP

Kunst, Kunsthandwerk

Als Gestalterin oder Gestalter im Handwerk verfügen Sie über ein breites Repertoire an handwerklichen und gestalterischen Fertigkeiten. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung von anspruchsvollen Aufträgen, leiten Projekte von der Akquisition bis zur Umsetzung und gestalten aus Ihrem Handwerk heraus auch eigene Produkt- und Gestaltungsideen, die sie umsetzen und vermarkten.

Aufgaben

Projekte planen
  • Vorgaben aufnehmen, Recherchen und Experimente durchführen
  • Entwickeln von Gestaltungskonzepten und handwerklich soliden sowie gestalterisch überzeugenden Vorschlägen
  • Auseinandersetzen mit Materialeigenschaften, Erarbeiten von Materialvorschlägen und Bemusterungen
  • Erstellen von Kostenschätzungen und Nachkalkulationen
  • Projekte lösungsorientiert gestalten mit hohem Qualitätsbewusstsein und ausgeprägtem Sinn für Ästhetik
  • Fachgespräche im Team und Beratungsgespräche mit Kundinnen und Kunden führen
Projekte vorbereiten und umsetzen
  • Ausführung von Aufträgen vorbereiten und organisieren, notwendige Materialien bestellen
  • Gestalterisch anspruchsvolle Arbeiten ausführen
  • Aktuelle und traditionelle Techniken und Konstruktionen anwenden für spezielle Gestaltungsaufgaben
  • Zusammenarbeit mit Berufsleuten aus anderen gestalterischen und handwerklichen Berufen
  • Aufträge selbstständig, handwerklich qualitätsvoll, ökonomisch und nachhaltig ausführen
  • Arbeitsprozesse dokumentieren und evaluieren

Arbeitsumgebung

Als Gestalterin oder Gestalter im Handwerk arbeiten Sie in Handwerksbetrieben mit einem besonderen Anspruch an die handwerkliche und gestalterische Qualität der Arbeiten.

Anforderungen und Interessen

Anforderungen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Künstlerisches Talent
  • Manuelles Geschick
  • Sinn für Ästhetik
Interessen
  • Mit den Händen arbeiten
  • Mit Stoff, Leder, Papier arbeiten
  • Mit Ton, Stein, Glas arbeiten
  • Zeichnen, dekorieren, gestalten

Ausbildung

Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.

Dauer

1,5 Jahre

Zulassung
Abschluss

Gestalter im Handwerk / Gestalterin im Handwerk mit eidg. Fachausweis

Weiterbildung

Höhere Fachprüfung

Weitere Infos