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- Gestalter/in im Handwerk BP
Gestalterin im Handwerk BP
Gestalter im Handwerk BP
Als Gestalterin oder Gestalter im Handwerk verfügen Sie über ein breites Repertoire an handwerklichen und gestalterischen Fertigkeiten. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung von anspruchsvollen Aufträgen, leiten Projekte von der Akquisition bis zur Umsetzung und gestalten aus Ihrem Handwerk heraus auch eigene Produkt- und Gestaltungsideen, die sie umsetzen und vermarkten.
Aufgaben
- Vorgaben aufnehmen, Recherchen und Experimente durchführen
- Entwickeln von Gestaltungskonzepten und handwerklich soliden sowie gestalterisch überzeugenden Vorschlägen
- Auseinandersetzen mit Materialeigenschaften, Erarbeiten von Materialvorschlägen und Bemusterungen
- Erstellen von Kostenschätzungen und Nachkalkulationen
- Projekte lösungsorientiert gestalten mit hohem Qualitätsbewusstsein und ausgeprägtem Sinn für Ästhetik
- Fachgespräche im Team und Beratungsgespräche mit Kundinnen und Kunden führen
- Ausführung von Aufträgen vorbereiten und organisieren, notwendige Materialien bestellen
- Gestalterisch anspruchsvolle Arbeiten ausführen
- Aktuelle und traditionelle Techniken und Konstruktionen anwenden für spezielle Gestaltungsaufgaben
- Zusammenarbeit mit Berufsleuten aus anderen gestalterischen und handwerklichen Berufen
- Aufträge selbstständig, handwerklich qualitätsvoll, ökonomisch und nachhaltig ausführen
- Arbeitsprozesse dokumentieren und evaluieren
Arbeitsumgebung
Als Gestalterin oder Gestalter im Handwerk arbeiten Sie in Handwerksbetrieben mit einem besonderen Anspruch an die handwerkliche und gestalterische Qualität der Arbeiten.
Anforderungen und Interessen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kreativität
- Künstlerisches Talent
- Manuelles Geschick
- Sinn für Ästhetik
- Mit den Händen arbeiten
- Mit Stoff, Leder, Papier arbeiten
- Mit Ton, Stein, Glas arbeiten
- Zeichnen, dekorieren, gestalten
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
1,5 Jahre
- Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
Gestalter im Handwerk / Gestalterin im Handwerk mit eidg. Fachausweis
Weitere Infos
- Gestaltung im Handwerk
Trägerschaft Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung
- Haus der Farbe
Fachschule für Gestaltung in Handwerk und Architektur
- Gesetzliche Grundlagen