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Farbdesignerin BP
Farbdesigner BP
Als Farbdesignerin oder Farbdesigner sind Sie Fachperson für farbliche Gestaltung. Ihr Einsatzgebiet reicht von Architektur, Raumgestaltung und Szenografie bis zu Produktgestaltung, Grafik, Werbung und Signaletik. Sie beraten Privatpersonen sowie Fachleute unterschiedlicher Berufsgruppen in Bezug auf Gestaltung und Einsatz von Farbkonzepten für Objekte sowie für öffentliche und private Räume.
Aufgaben
- Beratungsgespräche führen zu Farbaspekten oder zur Gestaltung und Verwendung von Farbkonzepten
- Situation der zu gestaltenden Objekte und Räume aufnehmen und Bedürfnisse sowie Zielsetzungen der Auftraggebenden klären
- die Wirkung von Farbe und Licht auf die Atmosphäre sowie die optische, räumliche und psychologische Wirkung von Farbe erläutern
- Kundinnen und Kunden bei der Auswahl von Farben und Materialien beraten und Farbkonzepte entwickeln
- 3D-Bilder der Räume oder Objekte erstellen und so den Auftraggebenden das Farbdesignprojekt vorstellen
- Angebot erstellen, Dienstleistungen festlegen und Budget berechnen
- Umsetzung vorbereiten, begleiten und sicherstellen, dass diese termingerecht und innerhalb des Budgets abgeschlossen wird
- Handwerkerinnen und Handwerker sowie Lieferfirmen suchen und beauftragen
- Fortschritt der Arbeiten überwachen
- Farbwirkung während der Realisierung überprüfen und allenfalls nötige Korrekturen veranlassen
- sicherstellen, dass Farben und Materialien konsistent verwendet und Farbkonzepte im gesamten Unternehmen umgesetzt werden
- Arbeit zum Projektabschluss abnehmen
- Farbdesign-Projekte kalkulieren, offerieren und abrechnen
- Mitarbeitende einstellen und führen
Arbeitsumgebung
Als Farbdesignerin oder Farbdesigner arbeiten Sie hauptsächlich im Büro und bei den Kundinnen und Kunden in den zu gestaltenden Räumen.
Anstellungen finden Sie in Architektur-, Innenarchitektur- und Designbüros oder bei Herstellern von Farben, Lacken und Möbeln. Manche Berufsleute zieht es in kulturelle Bereiche wie Film- oder Fernsehproduktionsfirmen oder Theater und Opernhäuser. Sie können sich auch selbstständig machen und als Freelancerin oder Freelancer für andere Firmen oder Privatkunden arbeiten.
Anforderungen und Interessen
- Teamfähigkeit
- Kreativität
- Kontaktfreudigkeit
- Keine Farbsehstörungen
- Sinn für Ästhetik
- Kommunikationsfähigkeit
- Systematische Arbeitsweise
- Experimentieren, forschen
- Genau arbeiten
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
1,5 Jahre
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
Farbdesigner / Farbdesignerin mit eidg. Fachausweis