Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypUniversität
- AbschlussMaster Master of Arts in Historischen Wissenschaften: Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters, Universität Freiburg
- UnterrichtsspracheFranzösisch, Deutsch Deutsch oder Französisch. Die Studierenden können jedoch die schriftlichen Arbeiten und Prüfungen in der Sprache ihrer Wahl ablegen (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch). Der Erwerb des Vermerks „zweisprachigˮ (deutsch-französisch) nicht möglich.
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
3 - 4 Semester
So sieht die Ausbildung aus
Der Masterstudiengang in Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters bietet eine interdisziplinäre Perspektive. Er fokussiert auf die vertiefte Analyse von Techniken, Methoden und der Funktionsweise der Disziplin. Studierende werden in spezifischen Seminaren zu Methodik und Musikforschung geschult. Es wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Beziehungen zwischen Musik und Text, Musik und Bühne sowie Musik und visuellen Künsten gelegt. Dies gilt insbesondere für Film- und Opernmusik. Das Studienprogramm umfasst zudem analytische Seminare zur Musik aus verschiedenen Epochen der westlichen Musikgeschichte. Die Wahl der Schwerpunkte erfolgt im Verlauf des Studiums.
Zulassung
Direkte Zulassung
Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Bachelorabschlusses einer Schweizer Universitären Hochschule werden ohne Bedingungen zum Masterstudium zugelassen, wenn sie, je nach gewünschtem Masterstudium, 60 oder 90 ECTS-Kreditpunkte in derselben Studienrichtung erworben haben. Es können jedoch Auflagen verfügt werden. Dasselbe Prinzip gilt für Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen universitären Bachelorabschlusses, der von der Universität Freiburg anerkannt und als gleichwertig eingestuft wird.
Zulassung mit anderen Abschlüssen
Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer oder ausländischen universitären Bachelorabschlusses, der von der Universität Freiburg anerkannt und als gleichwertig eingestuft wird, welche diese Bedingung nicht erfüllen, können mit Bedingungen (vor Beginn des Masterstudiums zu erbringen) und/oder Auflagen (während des Masterstudiums zu erbringen) zum Masterstudium zugelassen werden. Diese Studienleistungen dürfen 60 ECTS-Kreditpunkte nicht überschreiten. Dasselbe trifft für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelorabschlusses einer Schweizer Fachhochschule zu, gemäss den massgebenden Konventionen.
Mehr Informationen für Inhaberinnen und Inhaber weiterer schweizerischer oder ausländischer Ausweise: Übersicht Zulassung Hochschulstudiengänge
Für die Zulassung ist die jeweilige Hochschule zuständig (siehe "Link zur Zulassung).