Lehrdiplom für die Sekundarstufe I (LDS)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypUniversität
- AbschlussMaster Master of Arts für den Unterricht auf der Sekundarstufe I, Universität Freiburg Das Lehrdiplom für die Sekundarstufe I (LDS) wird zusammen mit dem Masterabschluss verliehen und wird von der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannt.
- UnterrichtsspracheDeutsch, Französisch Nach Wahl Studium auf Deutsch oder auf Französisch
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
3 Semester
So sieht die Ausbildung aus
Das Masterstudienprogramm zur Lehrperson für die Sekundarstufe I baut auf den im Bachelorprogramm erworbenen Kenntnissen auf. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung dieses Wissens im Beruf. Ein erziehungswissenschaftlicher Teil ist integriert, und es werden drei Langzeitpraktika absolviert. Diese Praktika umfassen fast ein Vollpensum in den Schulen und behandeln Themen wie Klassenführung, Elternarbeit, Notenvergabe, Schuljahresbeginn, Lager und Niveauklassen. Während der drei Semester des Programms bearbeiten die Studierenden eine berufspraktische Problemstellung in ihrer Masterarbeit. Dabei können sie Unterrichtsmaterialien entwickeln und testen, Unterrichts- und Schulsituationen analysieren oder ihr eigenes Unterrichtsverhalten reflektieren und neue Strategien entwickeln. Mit dem Abschluss des Masters erhalten die Absolventinnen und Absolventen die Berechtigung, auf der Sekundarstufe I in der ganzen Schweiz zu unterrichten.
Zulassung
Ohne zusätzliche Anforderungen kann zu diesem Master zugelassen werden, wer über den Bachelorabschluss «Bachelor of Arts/Bachelor of Science für den Unterricht auf der Sekundarstufe I» der Universität Freiburg verfügt.
Mit Bedingungen (vor dem Masterstudium zu erfüllen) oder Auflagen (während dem Masterstudium zu erfüllen) kann zum Master zugelassen werden, wer über einen schweizerischen oder einen von der Universität Freiburg anerkannten und als gleichwertig eingestuften ausländischen universitären Bachelorabschluss in einer anderen Studienrichtung verfügt. Gemäss geltenden Abkommen, kann mit Bedingungen oder Auflagen auch zugelassen werden, wer über einen Bachelorabschluss einer schweizerischen Fachhochschule verfügt.
Mehr Informationen für Inhaberinnen und Inhaber weiterer schweizerischer oder ausländischer Ausweise: Übersicht Zulassung Hochschulstudiengänge
Für die Zulassung ist die jeweilige Hochschule zuständig (siehe "Links zur Zulassung").