Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypUniversität
- AbschlussMaster Master of Arts in Sprachen und Literaturen: Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache, Universität Freiburg
- UnterrichtsspracheDeutsch Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache. Vorausgesetzt werden daher sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens C1 der Niveauskala des «Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen» in allen Fertigkeiten). Zusätzlich wird erwartet, dass die Studierenden Fachtexte auch auf Englisch lesen können (C1 im Leseverstehen). Im Wahlpflichtbereich können auch Veranstaltungen auf Französisch oder Englisch gewählt werden. Sprachkurse sind nicht Bestandteil des Programms.
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
3 - 4 Semester
So sieht die Ausbildung aus
Der Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache fokussiert auf das Erlernen und Vermitteln der deutschen Sprache im mehrsprachigen Kontext. Studierende führen Untersuchungen zur Entwicklung sprachlicher, kommunikativer und interkultureller Kompetenzen durch. Diese werden mit der Praxis verknüpft. Das Programm umfasst Unterrichtsbesuche und praktische Erfahrungen in der Betreuung von Lernenden. Es besteht die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte zu setzen, etwa in der Mehrsprachigkeitsforschung und -didaktik oder im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Migration.
Zulassung
Zulassung ohne Bedingungen
a) Ohne weitere Bedingungen zugelassen werden Studierende mit einem BA-Abschluss einer Schweizer Universität in einem der folgenden Fächer:
- Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft
- Linguistik
b) Ohne weitere Bedingungen zugelassen werden Studierende mit einem BA-Abschluss der Universität Freiburg in einem der folgenden Fächer:
- BA Deutsch als Fremdsprache
- BA Deutsch als Fremdsprache in Kombination mit einem der BA-Programme Deutsch, Français langue étrangère, Italiano lingua straniera oder English
Zulassung mit Anpassungsprogramm (30 ECTS)
a) Mit der Auflage, ein Anpassungsprogramm (max. 30 ECTS) zu absolvieren, werden Studierende mit einem BA-Abschluss einer Schweizer Universität in einem der folgenden Fächer zugelassen:
- Englische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Erziehungswissenschaften
- Französische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Heilpädagogik
- Iberoromanische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Moderne griechische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Nordische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Psychologie
- Rätoromanische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Slawische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Sozialarbeit und Sozialpolitik
- Soziologie
b) Mit der Auflage, ein Anpassungsprogramm (max. 30 ECTS-Punkte) zu absolvieren, werden auch Studierende der folgenden Kategorien zugelassen:
- BA Français langue étrangère der Universität Freiburg
- BA Deutsch der Universität Freiburg
- Kombination von zwei der folgenden BA_SI-Programme der Universität Freiburg:
- Français langue étrangère, Italiano lingua straniera, English
- BA einer schweizerischen pädagogischen Hochschule
- BA in Übersetzen einer schweizerischen Universität/Hochschule
Inhalt und Modalitäten des Anpassungsprogramms (max. 30 ECTS-Punkte) werden in Absprache mit dem Verantwortlichen für das Studienprogramm bestimmt.
Andere Zulassungsbestimmungen
Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer oder ausländischen universitären Bachelorabschlusses, der von der Universität Freiburg anerkannt und als gleichwertig eingestuft wird, welche diese Bedingung nicht erfüllen, können mit Bedingungen (vor Beginn des Masterstudiums zu erbringen) und/oder Auflagen (während des Masterstudiums zu erbringen) zum Masterstudium zugelassen werden. Diese Studienleistungen dürfen 60 ECTS-Kreditpunkte nicht überschreiten. Dasselbe trifft für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelorabschlusses einer Schweizer Fachhochschule zu, gemäss den massgebenden Konventionen.
Mehr Informationen für Inhaberinnen und Inhaber weiterer schweizerischer oder ausländischer Ausweise: Übersicht Zulassung Hochschulstudiengänge
Für die Zulassung ist die jeweilige Hochschule zuständig (siehe "Links zur Zulassung").
Sprachkenntnisse
Eine Sprachkompetenz in Deutsch von mind. C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird zu Beginn des Master-Studiums vorausgesetzt.
Kosten
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