Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsprüfung BP
- AbschlussEidgenössischer Fachausweis / Berufsprüfung BP Polizistin/Polizist mit eidg. Fachausweis
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
zwei Jahre
So sieht die Ausbildung aus
Dieses Angebot bereitet auf die eidgenössische Berufsprüfung vor.
- Berufsbild:
Polizisten und Polizistinnen mit eidg. Fachausweis leisten Dienst für die Menschen und das Gemeinwesen. Sie sind rund um die Uhr verantwortlich für die öffentliche Sicherheit, für Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Gesetze. Sie sorgen sowohl für die Verhütung als auch für die Feststellung und Aufklärung von strafbaren Handlungen. - Vollzeitlehrgang bei vollem Lohn bei der Schaffhauser Polizei und an der Polizeischule Ostschweiz. Die Ausbildung umfasst die einjährige Polizeischule, die mit der Vorprüfung «Einsatzfähigkeit» endet. Danach folgt ein Praxisjahr, das mit der Berufsprüfung «Polizistin/Polizist mit eidg. Fachausweis» abgeschlossen wird.
Zulassung
Bei Vorprüfungsantritt erforderlich:
- Abschluss einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung (EFZ), gymnasiale Maturität, Fachmaturität oder gleichwertige Qualifikation
- erfolgreicher Abschluss einer anerkannten Polizeischule. Folgende Voraussetzungen müssen beim Eintritt in ein Polizeikorps bzw. der Aufnahme in die Polizeischule in der Regel erfüllt sein: Schweizer Staatsangehörigkeit (in den meisten Kantonen), einwandfreier Leumund, Führerausweis Kat. B (Personenwagen), abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung
- ein Jahr Berufserfahrung (Polizeischule wird angerechnet)
- Anstellung bei Bund, Kanton, Gemeinde oder SBB
Je nach Kanton können unterschiedliche Zulassungsbedingungen gelten. Informieren Sie sich bei der Polizei Ihres Kantons.
Bei Hauptprüfungsantritt erforderlich:
- Vorprüfung erfolgreich absolviert, nicht länger als drei Jahre vor Hauptprüfungsantritt
- ein Jahr einschlägige Berufserfahrung nach der Vorprüfung (100%)
Kosten
Bezahlte Ausbildung bei vollem Lohn.