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Polizist BP
Polizistin BP
Als Polizistin oder Polizist mit eidg. Fachausweis leisten Sie Dienst für die Menschen und das Gemeinwesen. Sie sind rund um die Uhr verantwortlich für die öffentliche Sicherheit, für Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Gesetze. Sie sorgen sowohl für Prävention wie auch für die Feststellung und Aufklärung von strafbaren Handlungen.
Aufgaben
- Einsatzbereitschaft sicherstellen und regelmässig patrouillieren, zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem Streifenwagen
- den Kontakt zur Bevölkerung pflegen, Aufklärungsarbeit leisten
- Hinweisen von strafbaren Handlungen nachgehen, Anzeigen aufnehmen und bei Konfliktsituationen eingreifen
- auf Notrufe und Alarme reagieren, Rettungs- und Hilfeleistungen umsetzen
- Kontrollen durchführen, Personen vorläufig festnehmen und bei Hausdurchsuchungen mitwirken
- Bewachungs- und Überwachungsaufgaben übernehmen, Ordnungsdienste ausüben beispielsweise bei Grossanlässen
- den ruhenden und fliessenden Verkehr überwachen, kontrollieren und wenn nötig regeln
- Übertretungen und Verstösse ahnden und zur Anzeige bringen
- bei Verkehrsunfällen Hilfe leisten, Sachlage aufnehmen und für die Sicherheit des Verkehrs sorgen
- an Schulen Verkehrsunterricht erteilen
- bei Delikten Spuren aufnehmen und Beweise sichern, Ermittlungen durchführen und rapportieren
- zusätzliche kriminalpolizeiliche Aufgaben übernehmen, Betroffene informieren und unterstützen
- Katastrophenhilfe leisten und bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen für den Bevölkerungsschutz sorgen
- Amts- und Vollzugshilfe leisten für Justiz- und Verwaltungsbehörden
Arbeitsumgebung
Als Polizistin oder Polizist arbeiten Sie rund um die Uhr im Schichtbetrieb.
Ihre Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen einer Anstellung bei einem Polizeikorps mit Besuch einer Polizeischule; teilweise besteht deshalb nach Abschluss der Ausbildung eine Berufsverpflichtung von zwei bis drei Jahren.
Anforderungen und Interessen
- Durchsetzungsvermögen
- Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten oder Nachtschichten
- Beobachtungsgabe
- Kommunikationsfähigkeit
- Reaktionsvermögen im Notfall
- Stressresistenz
- Verantwortungsbewusstsein
- Draussen arbeiten
- Im Team arbeiten
- Kontakt zu Menschen haben
- Oft unterwegs sein
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer Anstellung bei einem Polizeikorps mit Besuch einer Polizeischule.
2 Jahre
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
Polizist / Polizistin mit eidg. Fachausweis