Landwirt/in EFZ - Berufsausbildung für Erwachsene (Formalisierte Nachholbildung / Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Landwirt/in EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
3 Jahre, Unterricht 1 Tag pro Woche
So sieht die Ausbildung aus
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Die formalisierte Nachholbildung zum/zur Landwirt/in EFZ eignet sich für Personen mit abgeschlossener, nichtlandwirtschaftlicher Ausbildung und umfassender Praxiserfahrung in der Landwirtschaft, die die berufliche Grundbildung berufsbegleitend nachholend und mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ abschliessen möchten.
Im ersten Jahr absolvieren die Auszubildenden das «Basismodul Landwirtschaft», welches ihnen die grundlegendsten Kenntnisse in der Landwirtschaft vermittelt. Im zweiten und dritten Jahr vertiefen sie ihr Wissen in der Produktionstechnik und erweitern ihre betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten.
- Für Personen mit wenig Praxiserfahrung oder vornehmlich nebenamtlicher Tätigkeit wird die Zweitausbildung zum/zur Landwirt/in EFZ empfohlen.
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Art. 32 der Berufsbildungsverordnung BBV sieht vor, dass Erwachsene auch ohne entsprechende berufliche Grundbildung eine Abschlussprüfung (ein Qualifikationsverfahren) ablegen können.
Es besteht am Plantahof neben der formalisierten Nachholbildung die Möglichkeit ausserhalb eines geregelten Bildungsganges das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ zu erwerben. Dabei werden die Interessierten vom Amt für Berufsbildung ihres Wohnkantons gemäss Art. 32 BBV zum Qualifikationsverfahren (QV) Landwirt/in EFZ zugelassen. Am Plantahof kann als Vorbereitung auf das QV die Berufsfachschule besucht werden. Für weitere Informationen zur Zulassung siehe Website des Anbieters.
Zulassung
Zulassungsbedingungen:
- Wohnort: Kanton Graubünden oder Glarus
- Eintrittsalter: 22 Jahre (ausschlaggebend ist der Jahrgang)
- Erstausbildung: Erstberufsabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Matura. Wenn kein solcher Abschluss vorliegt, muss zusätzlich das Fach Allgemeinbildung und dessen Qualifikationsverfahren absolviert werden.
- Berufspraxis: Mindestens 1 Jahr als Vollzeit gerechnete praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft
- Während der ganzen Ausbildungszeit muss die Tätigkeit mit einem Arbeitsvertrag in der Landwirtschaft mindestens 50 Prozent betragen (der Schultag kann eingerechnet werden) und der Landwirtschaftsbetrieb muss in Graubünden oder Glarus liegen.
Für weitere Informationen zur Zulassung siehe Website des Anbieters.
Kosten
- Lehrmittel und Exkursionen: ca. CHF 1‘200.-
- Kosten Ausbildungstage pro Jahr: CHF 3'000.-
Der Lehrbetriebsverbund GR und GL erhebt die Kosten für die Ausbildungstage nur, wenn die Ausbildung nicht auf einem anerkannten Lehrbetrieb absolviert wird.
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.