Diplom / Abschluss des Anbieters

Finanzplaner/in

KV Luzern Berufsakademie
Luzern 30 AAL (LU)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP, Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Eidgenössischer Fachausweis / Berufsprüfung BP, Diplom / Abschluss des Anbieters Nach externer Prüfung: Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis und dipl. Finanzberater IAF
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend
  • Dauer

    1 Semester

So sieht die Ausbildung aus

Im Zentrum dieser praxisorientierten Weiterbildung steht das Können in Planung, Beratung, Umsetzung und Verkauf. Sie richtet sich an erfahrene Finanzdienstleisterinnen und Finanzdienstleister bei Banken, Versicherungen, Treuhändern, Steuerberatern und anderen Finanzinstituten mit Privatkundschaft. Finanzplanerinnen und Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis konzentrieren sich auf verschiedene Lebensphasen wie die Aufbauphase und die Pensionsvorbereitung sowie auf unterschiedliche Zivilstandssituationen wie Konkubinat, Heirat und Scheidung. Ein zentrales Thema ist die Pensionsplanung. Die auf der Stufe «Finanzberaterin und Finanzberater IAF» erworbenen Fachkenntnisse werden anwendungsorientiert und vernetzt behandelt.

Zulassung

Bei Prüfungsantritt erforderlich:

  • eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder gleichwertiger Ausweis und 2 Jahre Berufserfahrung im Finanzdienstleistungsbereich
  • oder eidg. Berufsattest (EBA) und 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 Jahre im Finanzdienstleistungsbereich
  • oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Finanzdienstleistungsbereich

Zusätzlich zu den genannten Bedingungen:

  • Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen

Kosten

  • CHF 7'380.00 Bruttopreis
  • CHF 3'690.00 Subventionen (50% Bundesbeitrag) 
  • CHF 3'390.00 Nettopreis
  • Digitales Ergänzungsprogramm (Lernvideos, Testfragen) CHF 300.-
  • Ratenzahlungen möglich

Externe Prüfungsgebühr siehe iaf.ch

 

Für den Finanzberater IAF und Finanzplaner eidg. FA bedeutet dies:

  • Finanzplaner/in eidg. FA: Der Lehrgang ist beitragsberechtigt unter der Bedingung, dass Sie die eidg. Finanzplaner-Prüfung ablegen.
  • Finanzberater/in IAF: Die Module auf Stufe Finanzberater IAF bilden eine reglementarische Voraussetzung für die Zulassung zur Finanzplaner-Prüfung. Daher sind auch Finanzberater-Kurse beitragsberechtigt, allerdings nur falls und nachdem Sie die Finanzplaner-Prüfung (eidg. FA) abgelegt haben.
Beruf
Finanzplaner/in BP

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Zum Beruf

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