Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsprüfung BP
- AbschlussEidgenössischer Fachausweis / Berufsprüfung BP Polizist/in mit eidg. Fachausweis
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
2 Jahre (1 Jahr Polizeischule / 1 Jahr Lehrverband)
So sieht die Ausbildung aus
- Berufsbild:
Polizisten und Polizistinnen mit eidg. Fachausweis leisten Dienst für die Menschen und das Gemeinwesen. Sie sind rund um die Uhr verantwortlich für die öffentliche Sicherheit, für Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Gesetze. Sie sorgen sowohl für die Verhütung als auch für die Feststellung und Aufklärung von strafbaren Handlungen. - Die Ausbildung umfasst die einjährige Ausbildung an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch (LU) sowie einem Jahr Betriebspraktikum im sogenannten Lehrverband. In diesem Praktikum absolvieren die Teilnehmenden korpsspezifische ergänzende Ausbildungen und leisten Praktika auf verschiedenen Dienststellen. Ausserdem leisten sie Ausrückdienste und unterstützen das Korps bei Einsätzen.
- Nach bestandener Eidgenössischer Berufsprüfung (EBP) werden die Aspirant/innen als Polizistin oder Polizist vereidigt und in das Korps aufgenommen.
- Nach dem Lehrverband werden die Polizist/innen im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern für zwei Jahre der Stationierten oder der Mobilen Polizei zugeteilt. Ihr Beschäftigungsgrad beträgt dabei mindestens 80 %. Anschliessend arbeiten sie weitere zwei Jahre auf der Stationierten oder Mobilen Polizei.
Zulassung
Bei Vorprüfungsantritt erforderlich:
- Abschluss einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung (EFZ), gymnasiale Maturität, Fachmaturität oder gleichwertige Qualifikation
- erfolgreicher Abschluss einer anerkannten Polizeischule. Folgende Voraussetzungen müssen beim Eintritt in ein Polizeikorps bzw. der Aufnahme in die Polizeischule in der Regel erfüllt sein: Schweizer Staatsangehörigkeit (in den meisten Kantonen), einwandfreier Leumund, Führerausweis Kat. B (Personenwagen), abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung
- ein Jahr Berufserfahrung (Polizeischule wird angerechnet)
- Anstellung bei Bund, Kanton, Gemeinde oder SBB
Je nach Kanton können unterschiedliche Zulassungsbedingungen gelten. Informieren Sie sich bei der Polizei Ihres Kantons.
Bei Hauptprüfungsantritt erforderlich:
- Vorprüfung erfolgreich absolviert, nicht länger als drei Jahre vor Hauptprüfungsantritt
- ein Jahr einschlägige Berufserfahrung nach der Vorprüfung (100%)
Kosten
Die Polizeiaspiranten/-innen erhalten einen vollen Ausbildungslohn. Weitere Informationen siehe Website des Anbieters.
Weitere Informationen
Informationen zur Ausbildung