Chefköchin/Chefkoch
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP, Berufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussEidgenössischer Fachausweis / Berufsprüfung BP Nach externer Prüfung: Chefköchin mit eidg. Fachausweis/Chefkoch mit eidg. Fachausweis
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
In Weggis (LU) 1 Jahr (6 Blockkurse à 1 Woche)
In Zürich (ZH) 1 Jahr (wöchentlich, jeweils am Dienstag (Frühjahr) oder Donnerstag (Sommer)
So sieht die Ausbildung aus
Chefköchinnen und Chefköche sind Expertinnen und Experten in der Küche. Sie verfügen über umfassende Kenntnisse in der Menüplanung, Lebensmittelbeschaffung, Lagerung, Bearbeitung, Zubereitung und dem Anrichten von Speisen. Auch die Entsorgung gehört zu ihren Aufgaben. Sie arbeiten stets nach den Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung und -verordnung. Alle Kochmethoden werden beherrscht und in eine gesunde Ernährung umgesetzt. Die notwendigen Qualifikationen für die Prüfung werden in Blockkursen erworben. Die Ausbildung umfasst Module in Lebensmittel- und Kochkunde, Marketing und Verkauf, Betriebsorganisation, Führung und Finanzen. Ziel ist die Vorbereitung auf die Berufsprüfung.
Zulassung
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
- Abschluss eines eidg. Fähigkeitszeugnisses als Koch/Köchin oder gleichwertige Ausbildung
- mind. 3 Jahre Berufspraxis als Koch/Köchin
- Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
- Ausbildungskurs für Berufsbildner/innen
Kosten
- Unterrichtskosten inkl. Lehrmittel CHF 6'000.00
- Modulprüfungen CHF 600.00
- Anrechenbare Kurskosten CHF 6'600.00
- Abschlussprüfung CHF 1'700.00*
- ggf. Beitrag Bund 1 – CHF 3'300.00
- ggf. Beitrag L-GAV 2 – CHF 2'200.00
- Kosten ohne Bundessubvention und ohne L-GAV-Beitrag CHF 8'300.00
- Kosten mit Bundessubvention und ohne L-GAV-Beitrag CHF 5'000.00
- Kosten mit Bundessubvention und L-GAV-Beitrag CHF 1'100.00
* Die Kosten für die Abschlussprüfung werden vom L-GAV übernommen.
1) Vorausgesetzt wird ein Wohnsitz in der Schweiz sowie das Absolvieren der Abschlussprüfung.
2) Vorausgesetzt, dass der Betrieb, in welchem Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung arbeiten, zwingend dem L-GAV im Gastgewerbe unterstellt ist.
Es können allenfalls Unterstützungsbeiträge beantragt werden. Weitere Informationen: Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP > Finanzierung