Landwirt/in - EFZ für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Landwirt/in EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
Für Informationen zur Dauer siehe Website des Anbieters.
So sieht die Ausbildung aus
Die berufsbegleitende Nachholbildung EFZ richtet sich an Personen, die bereits in der Landwirtschaft tätig sind und eine nicht landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Ausbildung ermöglicht es, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erlangen. Die Teilnehmenden bringen bereits Praxiserfahrung in der Landwirtschaft mit. Das Ziel der Ausbildung ist es, das Qualifikationsverfahren erfolgreich abzuschliessen, das dem Abschluss der dreijährigen Lehre als Landwirtin oder Landwirt EFZ entspricht.
Zulassung
Erstausbildung: Erfolgreicher Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis (EFZ), ein Maturitätszeugnis, ein Lehrerpatent oder ein Diplom einer dreijährigen Handelsschule oder Diplommittelschule. Wenn keiner der erwähnten Berufsabschlüsse vorgelegt werden kann, sind die Aufnahmebedingungen zu klären.
Mindestalter: 22 Jahre bei Beginn der Ausbildung.
Vertrag: für 3 Jahre mit einem Leitbetrieb (anerkannter Lehrbetrieb), der für die betriebliche Bildung verantwortlich ist.
Berufspraxis: Mindestens 1 Jahr als Vollzeit gerechnete praktische Tätigkeit im angestrebten Beruf. Die Praxiszeit wird ab Lehrende des Erstberufes angerechnet.
Zielpublikum
Die Nachholbildung eignet sich für Frauen und Männer mit abgeschlossener nicht landwirtschaftlicher Ausbildung und Praxiserfahrung in der Landwirtschaft.
Kosten
Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.
Für das Schulgeld ist der Wohnsitzkanton zuständig. Die Schule verrechnet die Schulgeldbeiträge gemäss SLR §6Zif2
SRL Nr. 544 - Schulgeldverordnung Kanton Luzern
Im Schulgeld sind Kosten für Lehrmittel, berufsspezifisches und allgemeines Schulmaterialgeld, Benutzungsgebühren, Exkursionen usw. nicht enthalten. Sie werden von den Schulen in Rechnung gestellt. Merkblatt Kosten Lernende
Bemerkungen
Anmeldung
Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges (Art. 32 BBV / Art. 17 Abs. 5 BBG). Die lernende Person muss sich vor dem Start der Ausbildung bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Kanton Luzern (DBW) mit dem Formular Zusammenarbeitsvertrag anmelden. Der Nachweis der praktischen Tätigkeit (mind. 1 Jahr) muss mit eingesandt werden.