Landwirt/in (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
3 Jahre, 1 Schultag pro Woche
So sieht die Ausbildung aus
Dieses Angebot richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb arbeiten und bisher keine landwirtschaftliche Grundausbildung absolviert haben. Der Kurs wird berufsbegleitend durchgeführt und bietet die Möglichkeit, praktische Erfahrungen direkt im Arbeitsumfeld zu sammeln. Ziel ist es, den Teilnehmenden fundierte Kenntnisse in der Landwirtschaft zu vermitteln. Der Kurs endet mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Landwirt oder Landwirtin.
Zulassung
Formalisierte Nachholbildung (mit Lehrvertrag):
- Mindestalter 22 Jahre
- 1 Jahr mit Lohnausweis nachweisbare landwirtschaftliche Praxis ab 18. Altersjahr
Selbständige Nachholbildung (ohne Lehrvertrag):
- 5 Jahre Berufspraxis (nachweisbar mit Lohnausweis) davon 3 Jahre landwirtschaftliche Praxis ab 18.
Zielpublikum
Landwirte und Landwirtinnen, welche auf einem Landwirtschaftsbetrieb tätig sind und bisher keine landwirtschaftliche Grundausbildung absolviert haben.
Kosten
- Formalisierte Nachholbildung (mit Lehrvertrag):
ca. CHF 3'000.- für Vorbereitung Qualifikationsverfahren (plus Lehrmittel/Verpflegung)
Keine Kosten für die überbetrieblichen Kurse - Zulassung gem. Art. 32 BBV:
CHF 40.- pro Kurstag (plus Lehrmittel/ Verpflegung/ (ohne Lehrvertrag) Prüfungsgebühren) ÜK: insgesamt CHF 800.-