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Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP kurz erklärt

Die zwei eidgenössischen Prüfungen Berufsprüfung BP und höhere Fachprüfung HFP führen zum eidgenössischen Fachausweis und zum eidgenössischen Diplom.

Eidgenössische Prüfungen

Die eidgenössischen Prüfungen umfassen die Berufsprüfungen BP und die höheren Fachprüfungen HFP. Diese von den Berufsverbänden organisierten Prüfungen widerspiegeln die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts. Sie werden schweizweit einheitlich durchgeführt.
Die Berufsprüfungen richten sich in der Regel an Personen, die bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung und vertiefte berufliche Fähigkeiten verfügen und sich in einem Bereich spezialisieren möchten. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis.
Höhere Fachprüfungen qualifizieren die Absolvierenden als Experten oder bereiten sie auf Leitungsfunktionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor. Wer die höhere Fachprüfung erfolgreich abschliesst, erhält ein eidgenössisches Diplom.

Die Durchführung der Prüfungen ist nicht garantiert.

Berufsprüfung BP

Die Berufsprüfung ist eine erste Spezialisierung nach einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ. Es geht um eine fachliche Vertiefung in einem spezifischen Bereich. Wer die Berufsprüfung besteht, erhält den eidgenössischen Fachausweis. Trägerinnen und Träger dieses Titels können eine mittlere Kaderfunktion ausüben und deutlich anspruchsvollere Aufgaben wahrnehmen als Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ. Zunehmend sind Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises auch für die Ausbildung der Lernenden verantwortlich.

In Zahlen: Fast 13'000 ausgestellte Fachausweise

Zahlen für das Jahr 2020 zu den Kandidierenden, der Verteilung nach Altersgruppen und der Unterstützung durch den Arbeitgeber
Infografik eidgenössische Fachausweise. © BFS/OFS/UST/FSO

Die Infografik gibt einen Überblick zu den wichtigsten Zahlen. Das Angebot für eidgenössische Fachausweise variiert je nach Branche.

Höhere Fachprüfung HFP

Die eidgenössische höhere Fachprüfung stellt eine fortgeschrittene Stufe der Spezialisierung dar. Wer diese Prüfung erfolgreich abschliesst, erhält ein eidgenössisches Diplom. In bestimmten Berufen ist dieses Diplom besser als eidgenössisches Meisterdiplom bekannt. Existiert in einem Berufsfeld sowohl eine Berufs- als auch eine höhere Fachprüfung, entspricht die höhere Fachprüfung einem höheren Anforderungsniveau. Das eidgenössische Diplom qualifiziert Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrem Berufsfeld. Es bereitet auf das Leiten eines Unternehmens vor. Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms können ebenfalls für die Ausbildung von Lernenden zuständig sein.

In Zahlen: In Zahlen: Fast 9'700 verliehene Diplome

Zahlen für das Jahr 2020 zu den Kandidierenden, der Verteilung nach Altersgruppen und der Unterstützung durch den Arbeitgeber
Infografik eidgenössische Diplome. © BFS/OFS/UST/FSO

Die Infografik gibt einen Überblick zu den wichtigsten Zahlen. Das Angebot für eidgenössische Diplome variiert je nach Branche.

Vorbereitung und Zulassung

Zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung oder die höhere Fachprüfung werden in der Regel Kurse angeboten, meist abends an einem oder mehreren Tagen der Woche oder am Samstag. Diese werden von Berufsverbänden oder von öffentlichen oder privaten Schulen durchgeführt. Die Kurse können in den meisten Fällen berufsbegleitend besucht werden.

Nicht für alle Berufsprüfungen und höheren Fachprüfugen werden Vorbereitungskurse angeboten; ausserdem gibt es solche, bei denen auch keine Prüfungen mehr ausgeschrieben werden.

Die Zulassung zur Berufsprüfung und zur höheren Fachprüfung setzt in der Regel ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und eine gewisse Berufserfahrung voraus. Die verschiedenen Zulassungsvoraussetzungen sind in den Prüfungsreglementen der einzelnen Berufe beschrieben.
In manchen Fällen ist der Zugang zur Prüfung auch dann möglich, wenn die Interessierten nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen oder über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufs verfügen. Allerdings wird auch in diesen Fällen Praxiserfahrung im einschlägigen Bereich gefordert.

Berufsfelder

Die höhere Berufsbildung bietet rund 400 Prüfungen in fast allen Berufsfeldern an. Die Prüfungen werden von den Berufsverbänden durchgeführt, die Spezialistinnen und Spezialisten in verschiedenen Bereichen ausbilden möchten, dazu gehören Personalwesen, Marketing, Bauwesen, Rechnungswesen, Gesundheit, Logistik usw.
In der Suche werden die wichtigsten Berufe der Stufe BP und HFP aufgeführt. Auf der Website zum Berufsverzeichnis des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI findet sich ebenfalls eine Liste aller Berufe der Stufe BP und HFP: www.sbfi.admin.ch.

Finanzierung

Personen können von einer finanziellen Unterstützung durch die Eidgenossenschaft profitieren, wenn sie

  • eine eidgenössische Prüfung absolvieren
  • und seit 1. Januar 2017 einen oder mehrere Vorbereitungskurse besucht haben.

Es werden 50 Prozent der anrechenbaren Kurskosten erstattet, maximal:

  • CHF 9'500.- für eidgenössische Berufsprüfungen
  • CHF 10’500.- für höhere Fachprüfungen

Bei Bedarf kann unter bestimmten Bedingungen die Zahlung von Teilbeiträgen beantragt werden.

Anträge können auf dem Onlineportal des SBFI eingereicht werden. Alle Informationen zum Thema finden sich unter www.sbfi.admin.ch.

Bedingungen

Der Bund zahlt die Beiträge direkt an die Personen, die einen Kurs absolviert haben (subjektorientierte Finanzierung). Das Recht auf eine Unterstützung durch den Bund unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Der absolvierte Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse des SBFI stehen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen bezahlen ihre Ausbildung selber. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen der Kursanbieter müssen auf den Namen der Person ausgestellt sein, welche den Kurs/die Kurse absolviert hat.
  • Die Prüfung muss abgelegt werden. Das Prüfungsresultat hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf einen Beitrag.
  • Absolventinnen und Absolventen müssen ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung in der Schweiz haben.

Ausnahmefälle

Wer den Betrag von 50 Prozent der anrechenbaren Kurskosten vor dem Absolvieren der Prüfung benötigt, kann die Zahlung von Teilbeträgen beantragen.

Wird der Antrag bewilligt, können Teilbeträge während der Dauer bezogen werden, in welcher Kurse besucht werden (jeweils für angefallene Kurskosten von über CHF 3500.-).

Wird die eidgenössische Prüfung nicht innerhalb der festgelegten Frist abgelegt, muss die Kandidatin/der Kandidat die erhaltenen Teilbeiträge zurückbezahlen. Bedingungen für den Erhalt von Teilbeiträgen: Die direkte Bundessteuer der Kandidatin/des Kandidaten beträgt gemäss der letzten Steuerveranlagung weniger als CHF 88.- und die Prüfung wird innerhalb der kommenden 5 Jahre absolviert.



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