Brandschutzexperte/-expertin HFP
Brandschutzexperten und -expertinnen sorgen für den Brandschutz bei Bauvorhaben. Sie planen technische und bauliche Massnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Ausserdem testen und kontrollieren sie die Ausführung der Schutzvorkehrungen.
- Bildungstypen
-
Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
-
Planung, Konstruktion
- Branchen
-
Feuerwehr, Brandschutz - Gebäudetechnik: Betrieb und Unterhalt - Holzindustrie, Holzbau, Schreinerei - Planung, Hoch- und Tiefbau
- Swissdoc
-
0.420.26.0
Aktualisiert 23.10.2019
Tätigkeiten
Brandschutzexpertinnen schützen durch ihre Arbeit Personen, Gebäude und Einrichtungen vor Bränden. Bei Gebäuden, die neu gebaut werden, planen sie Brandschutzmassnahmen und überwachen die Umsetzung während der Bauzeit. Bei Umbauten erkennen sie, welche Brandschutzmassnahmen neu zu treffen sind. Sie begleiten auch komplexe Bauprojekte, die durch spezielle Nutzungen oder Bauweisen besonders brandgefährdet sind. Bei ihrer Planung berücksichtigen sie die gesetzlichen Verordnungen und Qualitätsrichtlinien.
Brandschutzexperten stimmen die vorgesehenen Massnahmen mit allen am Bau beteiligten Personen ab. Als kompetente Ansprechpersonen beraten sie Klienten und Fachleute. Sie entwickeln massgeschneiderte Brandschutzkonzepte, die gut umsetzbar und ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind. Anschliessend sorgen sie für eine sorgfältige Umsetzung des Brandschutzes.
Als vielseitige Fachleute kennen Brandschutzexpertinnen die Eigenschaften verschiedener Baustoffe und Gebäudehüllen. Sie beurteilen die Konstruktionsweise von Bauten und wissen, was bei den Anlagen der Gebäudetechnik zu beachten ist.
Wichtig sind auch die Schutzmassnahmen im konkreten Brandfall. In Zusammenarbeit mit Fachspezialisten planen Brandschutzexperten Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen. So stellen sie sicher, dass Brandschutztüren rasch geschlossen, Lifte ausgeschaltet und Löschanlagen aktiviert werden.
Vor der Abnahme der Bauten werden die Anlagen getestet und die Funktionsweisen dokumentiert. Ausserdem sind Brandschutzexpertinnen für die periodischen Kontrollen zuständig.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 18.5.2015
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Modulen erworben. Prüfungsordnung und weitere Informationen sind bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG erhältlich.
Bildungsangebote
VKG, Bern
Dauer
11 Unterrichtstage und ca. 120 Stunden Selbststudium, berufsbegleitend, flexibel gestaltbar
Module
- Organisatorischer Brandschutz
- Hochhäuser und Beherbungsbetriebe Typ A mit Atrium
- Einkaufszentren
- Baustoffe/Gebäudehülle/Holzbau
- Räume mit grosser Personenbelegung und Hochregallager
- Nachweisverfahren im Brandschutz
- Prüfungsvorbereitung
Abschluss
"Brandschutzexperte/-expertin mit eidg. Diplom"
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidg. Fachausweis als Brandschutzfachmann/-frau oder gleichwertiger Abschluss
- mindestens 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (mehr als 50%) in der Planung und/oder Ausführung von baulichen Massnahmen im vorbeugenden Brandschutz
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Anforderungen
- Kenntnisse im Projektmanagement
- analytische Fähigkeiten
- vernetztes Denken und Handeln
- bautechnische Kenntnisse
- technisches Verständnis
- selbstständige Arbeitsweise
- hohes Verantwortungsbewusstsein
Weiterbildung
Fachhochschule
Je nach Vorbildung: Studiengänge in verwandten Fachbereichen, z. B. Bachelor of Arts (FH) in Architektur oder Bachelor of Science (FH) in Gebäudetechnik
Nachdiplomstufe
Je nach Vorbildung: z. B. Certificate of Advanced Studies (CAS) Brandschutz im Holzbau an der Berner Fachhochschule
Berufsverhältnisse
Brandschutzexpertinnen und Brandschutzexperten arbeiten im vorbeugenden Brandschutz. Sie übernehmen Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung, wo sie den Vollzug der Brandschutzverordnung sicherstellen. In der Privatwirtschaft arbeiten sie als Brandschutzverantwortliche, leiten Bauprojekte und überwachen die Qualität von Brandschutzmassnahmen. Die Fachleute können sich auch als Berater/innen selbstständig machen.
Weitere Informationen
Adressen
Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG
Bundesgasse 20
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 320 22 22
URL: https://www.vkfausbildung.ch/
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
-
Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation