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Assistent/in Gesundheit und Soziales AGS - EBA für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)

Eidgenössisches Berufsattest EBA

Gesundheitlich-Soziale Berufsfachschule GSBS

Kategorien
Ausbildungsort

Trimbach (SO)

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Berufsabschluss für Erwachsene

Zeitliche Beanspruchung

Berufsbegleitend

Ausbildungsthemen

Berufsabschluss für Erwachsene - Gesundheit, Pflege, Medizin - Lehrwerkstätten

Swissdoc

5.000.17.0 - 5.722.5.0

Aktualisiert 28.09.2023

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Die Assistentinnen / Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS) begleiten und betreuen Menschen aller Altersstufen, die in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Sie helfen im Haushalt, unterstützen bei der Körperpflege, beim Essen und erledigen einfache administrative Arbeiten.

Lernziel

Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) und Erlangen des eidg. Berufsattests als Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales AGS (EBA).

Aufbau der Ausbildung

Die Teilnehmenden arbeiten während der Ausbildung im Betrieb weiter und bereiten sich gleichzeitig an maximal 1,5 Tagen (1 Tag Berufskunde und allenfalls einen halben Tag Allgemeinbildenden Unterricht) am Bildungszentrum Gesundheit und Soziales gezielt auf die Lehrabschlussprüfung vor.

Der berufskundliche Unterricht (1 Tag) umfasst die Handlungskompetenzbereiche

  • Gesundheit
  • Begleitung von Klienten im Alltag
  • Haushalt
  • Hygiene und Sicherheit
  • Administration und Logistik
  • Berufsrolle und Zusammenarbeit

Die Allgemeinbildung (1/2 Tag) vermittelt grundlegende Kompetenzen zur Orientierung in den persönlichen Lebensumständen und in der Gesellschaft. Sie hilft private, persönliche und berufliche Herausforderungen zu bewältigen.

Personen, die über bereits erbrachte Bildungsleistungen verfügen, können diese ggf. anrechnen lassen. Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Berufsbildungsamt.

Überbetriebliche Kurse
Zusätzlich zum schulischen Unterricht können die Assistentinnen / Assistenten Gesundheit und Soziales EBA die überbetrieblichen Kurse (üK) besuchen.

Voraussetzungen

Zulassung

  • Als Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Ausbildungsabschluss) nach Art. 32 BBV wird eine Berufserfahrung von 5 Jahren, davon mindestens 2 Jahre zu 80% im Berufsfeld Pflege und Betreuung, verlangt.
  • Gute Deutschkenntnisse (sprechen, verstehen, lesen, schreiben) sind daher zwingend.
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin

Link zur Zulassung

Anmeldung

Wenn Sie die AGS-Nachholbildung machen möchten, müssen Sie beim Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen ein Gesuch einreichen. Sobald Sie die Verfügung vom Amt erhalten haben, können Sie sich beim BBZ-GSBS anmelden.

Kosten

  • Die Ausbildungskosten für die Nachholbildung nach Art. 32 BBV werden vom Kanton übernommen für diejenigen Personen, die im Kanton Solothurn Wohnsitz haben.
  • Davon ausgenommen sind Kosten für Lehrmittel und der Unkostenbeitrag an die Kopier- und Materialkosten. Diese stellt die Berufsfachschule jährlich in Rechnung. Für Lehrmittel muss mit ca. CHF 400.- gerechnet werden (Berufskunde und ABU).
  • Sämtliche Kosten der überbetrieblichen Kurse gehen zu Lasten der Teilnehmenden oder nach Absprache zu Lasten der Arbeitgeber

Die Ausbildungskosten für ausserkantonale Teilnehmende werden dem entsprechenden Wohnsitzkanton verrechnet, falls eine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons vorliegt. Anderenfalls werden die Ausbildungskosten der Teilnehmerin resp. dem Teilnehmer direkt in Rechnung gestellt. Der Tarif beträgt pro Schuljahr ca. CHF 7'500.-. Dazu kommen die Kosten für die Lehrmittel.

Abschluss

  • Eidgenössisches Berufsattest EBA

Eidgenössisches Berufsattest (EBA) Assistent/in Gesundheit und Soziales

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Trimbach (SO)

Zeitlicher Ablauf

Beginn

August

Dauer

2 Jahre

Zeitliche Beanspruchung

  • Berufsbegleitend

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Links

berufsberatung.ch