Pyrotechnik, diverse Kurse
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussDiplom / Abschluss des Anbieters Ausweis des SBFI (Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) mit dem der Prüfung entsprechenden Eintrag: Feuerwerk A (FWA), Feuerwerk B (FWB) oder Bühnenfeuerwerk (BF)
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche Beanspruchungkurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Teilzeit
- Dauer
Siehe Website des Anbieters.
So sieht die Ausbildung aus
Wer in der Schweiz ein grösseres Feuerwerk kaufen und abbrennen möchte, benötigt seit 2014 eine Berechtigung. Diese Berechtigung erhält nur, wer die nötigen Fachkenntnisse in der Pyrotechnik erworben hat.
Grossfeuerwerk (outdoor):
Die Ausbildung im Bereich Grossfeuerwerk ist zweigeteilt. Die Kurse werden mit FWA und FWB bezeichnet
- Die Ausbildung FWA ist die erste Stufe. In diesem eintägigen Lehrgang lernt jede Kursteilnehmerin und jeder Kursteilnehmer die grossen Feuerwerkskörper kennen wie auch deren Wirkungsweise. Bereits in diesem Kurs wird die Verwendung der elektrischen Zündung unterrichtet und geprüft.
- Der Kurs FWB richtet sich primär an gewerbliche Grossfeuerwerker, welche in Grösse und Menge unbeschränkte Feuerwerke veranstalten.
Bühnenfeuerwerk (indoor):
Die Bühnenfeuerwerksausbildung richtet sich an Personen, welche auf Theaterbühnen, Konzertsäälen und ähnlichen Szenenflächen pyrotechnische Gegenstände zünden möchten. Die Kursteilnehmer sind oft Theater-Requisiteure, Event-Organisationen für Konzerte oder Licht- und Ton-Spezialisten für Film und TV. Die Ausbildung dauert rund eine Woche und umfasst Bühnenfeurwerkskörper, Spezialeffekte und neu auch Flammenprojektoren.
Zulassung
Zu den Ausbildungskursen zugelassen wird, wer:
a) mündig ist;
b) nach Art. 55 Abs. 1SprstV (Sprengstoffverordnung) zuverlässig ist;
zusätzlich für die Ausbildungskurse Bühnenfeuerwerk (BF):
c) über eine gültige Verwendungsberechtigung Feuerwerk A (FWA) oder Feuerwerk B (FWB) verfügt;
d) über eine gültige Bestätigung des Kursbesuches Brückenmodul der Interessengemeinschaft Feuerwerk verfügt;
zusätzlich für die Ausbildungskurse Feuerwerk B (FWB):
e) über eine gültige Verwendungsberechtigung Feuerwerk A (FWA) verfügt;
f) über eine gültige Bestätigung des Kursbesuches Brückenmodul der Interessengemeinschaft Feuerwerk verfügt.
Weitere Informationen zur Zulassung siehe Website des Anbieters.
Kosten
Weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.